Streitwert bei Beschwerde an Gegner Abrechnung mit Erhöhung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tigerle
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#1

30.04.2018, 07:43

Welchen Gegenstandswert kann ich denn zugrundelegen, wenn für den Mandanten eine Beschwerde an ein Unternehmen geschrieben wird, bei dem eine Entschuldigung sowie die Versetzung des Mitarbeiters verlangt wird.

Kann ich hier den Auffangstreitwert (5.000,00 EUR) nehmen und rechne dann ganz normal eine 1,3 Geschäftsgebühr ab? Da die Beschwerde für mehrere Personen geschrieben wird, und der Mitarbeiter sich bei allen entschuldigen soll, kann ich es mit Erhöhungsgebühr abrechnen oder doch für jeden extra abrechnen, da die Entschuldigung ja ein ganz persönlicher Anspruch ist?
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Tigerle
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#2

30.04.2018, 10:54

Ergänzung: Mdten sind Kunden des Gegner es geht um Beleidigung.
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Adora Belle
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#3

30.04.2018, 15:03

Ob man einen Anspruch auf Entschuldigung :lolaway hat, will ich mal dahingestellt sein lassen. Jedenfalls denke ich auch, dass es ein höchstpersönlicher solcher ist. Mandanten x Auffangstreitwert gibt sicher einen schönen Gesamtwert. Wobei ich den Wert für eine Beleidigung eher bei 500 als 5.000 EUR ansetzen würde.
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#4

30.04.2018, 15:40

Adora Belle hat geschrieben:Ob man einen Anspruch auf Entschuldigung :lolaway hat, will ich mal dahingestellt sein lassen. Jedenfalls denke ich auch, dass es ein höchstpersönlicher solcher ist. Mandanten x Auffangstreitwert gibt sicher einen schönen Gesamtwert. Wobei ich den Wert für eine Beleidigung eher bei 500 als 5.000 EUR ansetzen würde.
Was soll ich dazu sagen. :pfeif :mrgreen:

Ok dann die Streitwerte addieren und ohne Erhöhung abrechnen.
DANKE.
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