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KN 2011 - KFA 2018

Verfasst: 28.02.2018, 15:45
von Gänsefüßchen
Hallo Zusammen,

wir haben eine offene Kostennote bezüglich einer Sache aus 2011 im Jahr 2015 abgerechnet.
Da die Mandantschaft nicht gezahlt hat, haben wir 2016 einen MB beantragt.
Die Mandantschaft wurde nunmehr auch zur Zahlung verurteilt.
Ich möchte nun den KFB stellen und frage mich, welches Gebührenrecht ich zugrunde legen muss.

:kopfkratz

Re: KN 2011 - KFA 2018

Verfasst: 28.02.2018, 15:51
von Pitt
Das Verfahren, für das nun ein KFA gestellt werden soll, ist doch das aus 2016, oder?

Re: KN 2011 - KFA 2018

Verfasst: 28.02.2018, 15:53
von Crydea
Hallo,

die Tätigkeit gegen die ehemals eigene Mandantschaft stellt ja wieder eine neue Tätigkeit dar, zumal der MB ja auch erst 2016 beantragt wurde. Also nach "neuem" Recht ab 08/2013

Re: KN 2011 - KFA 2018

Verfasst: 28.02.2018, 15:56
von Gänsefüßchen
Der MB wurde in 09/2016 gestellt.

Ich habe auch nach neuem Recht den KFA gestellt, was das AG moniert.

Re: KN 2011 - KFA 2018

Verfasst: 28.02.2018, 15:58
von Crydea
Hat das Gericht auch eine Begründung? Der Anspruch wurde doch erst 2016 anhängig gemacht Oo