Welche RVG-Version ab wann?
Verfasst: 14.06.2017, 13:09
Hallo Leute,
ich habe einen mega-alten Schinken auf dem Schoß zum abrechnen mit Mdt..
Leider habe ich verdrängt ab wann welche RVG-Version gegolten hat.
Meine Software sagt es gäbe die Versionen des RVG für die Jahre 2004 (allererste), dann noch für 2006, 2007 und die neueste ab 1.8.2013 natürlich.
Nun habe ich Folgendes:
außergerichtlich Mahn. am 14.09.2006,
Klage eingereicht am 26.07.07
1. Berufung von uns eingel. am 02.02.2010
Zurückverweisung v. LG n. Teilaufhebung erstinstanzl. Urteil am 20.10.2011
2. Berufung nach neuerlichem Urteil des erstinstanzl. Gerichts in 4/2016, und die läuft noch...(ganz klar -der Vorschuss ist nach neuster Version)
könnt Ihr mir vllt. sagen ab wann die jew. Änderungen im RVG in Kraft traten?
Die Anrechnungen von der GG und ggf. der VG wg. der Rückverweisung sowie die diversen Werte etc. werden auch noch lustig, aber das ist ermal zweitrangig; muss ich alles erst grundsätzlich checken.
Danke Euch
LG renoHL
Danke Euch
ich habe einen mega-alten Schinken auf dem Schoß zum abrechnen mit Mdt..
Leider habe ich verdrängt ab wann welche RVG-Version gegolten hat.
Meine Software sagt es gäbe die Versionen des RVG für die Jahre 2004 (allererste), dann noch für 2006, 2007 und die neueste ab 1.8.2013 natürlich.
Nun habe ich Folgendes:
außergerichtlich Mahn. am 14.09.2006,
Klage eingereicht am 26.07.07
1. Berufung von uns eingel. am 02.02.2010
Zurückverweisung v. LG n. Teilaufhebung erstinstanzl. Urteil am 20.10.2011
2. Berufung nach neuerlichem Urteil des erstinstanzl. Gerichts in 4/2016, und die läuft noch...(ganz klar -der Vorschuss ist nach neuster Version)
könnt Ihr mir vllt. sagen ab wann die jew. Änderungen im RVG in Kraft traten?
Die Anrechnungen von der GG und ggf. der VG wg. der Rückverweisung sowie die diversen Werte etc. werden auch noch lustig, aber das ist ermal zweitrangig; muss ich alles erst grundsätzlich checken.
Danke Euch
LG renoHL
Danke Euch