Fehlender Abzug wegen außergerichtlicher Tätigkeit § 15a RVG
Verfasst: 02.06.2017, 10:24
Moin Ihr Lieben.
Es ist Freitag und ich verstehe gerade nur noch Bahnhof Und hier im Forum habe ich nichts gefunden (vielleicht weil ich nur den Bahnhof sehe?).
Es geht um die Kostenfestsetzung.
1. Außergerichtliche Kommunikation zwischen den Anwälten der Klägerin und denen der Beklagten
2. Die Klägerin will Schadensersatz, die Kosten der außergerichtlichen Vertretung werden nicht eingeklagt!
3. Beklagten gewinnen in der 1. Instanz
4. In der 2. Instanz vergleicht man sich (Kostenquotelung: 20 % Klägerin, 80 % Beklagten)
5. In jeder Instanz gab es einen Termin
Im KfA der Klägerin macht diese geltend:
1,3 VG
1,2 TG
1,6 VG
1,2 TG
1,3 EG
Muss die außergerichtliche Tätigkeit nicht auf die 1,3, VG angerechnet werden?
Auch dann, wenn die außergerichtlichen Kosten nicht eingeklagt wurden?
Die Gegenseite argumentiert mit § 15a Abs. 2 RVG.
Wie immer freue ich mich über jeden Hinweis
Es ist Freitag und ich verstehe gerade nur noch Bahnhof Und hier im Forum habe ich nichts gefunden (vielleicht weil ich nur den Bahnhof sehe?).
Es geht um die Kostenfestsetzung.
1. Außergerichtliche Kommunikation zwischen den Anwälten der Klägerin und denen der Beklagten
2. Die Klägerin will Schadensersatz, die Kosten der außergerichtlichen Vertretung werden nicht eingeklagt!
3. Beklagten gewinnen in der 1. Instanz
4. In der 2. Instanz vergleicht man sich (Kostenquotelung: 20 % Klägerin, 80 % Beklagten)
5. In jeder Instanz gab es einen Termin
Im KfA der Klägerin macht diese geltend:
1,3 VG
1,2 TG
1,6 VG
1,2 TG
1,3 EG
Muss die außergerichtliche Tätigkeit nicht auf die 1,3, VG angerechnet werden?
Auch dann, wenn die außergerichtlichen Kosten nicht eingeklagt wurden?
Die Gegenseite argumentiert mit § 15a Abs. 2 RVG.
Wie immer freue ich mich über jeden Hinweis