Hilfe bei KFA (Verwaltungsrecht)
Verfasst: 07.02.2017, 10:52
Mein Lieben.. wieder eine neue Sache
Wir haben uns beim Polizeipräsidium angezeigt, dass wir unseren Mandanten vertreten; Akteneinsicht beantragt, so dass eine Stellungnahme zu den Tatvorwürfen und der beabsichtigten erkennungsdienstlichen Behandlung dann vorbereiten zu können.Akteneinsicht erhalten und sodann mitgeteilt, dass eine erkennungsdienstlichen Behandlung unseres Mandanten rechtswidrig ist und begründet. Dann erfolgte eine Verfügung vom PP zur erkennungsdientlichen Behandlung. Hiergegen haben wir Widerspruch eingelegt und beim VErwaltungsgericht Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gemäß § 80 V VwGO (Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 36 I 2 PolG) gestellt. Dann erfolgt der Beschluss des VerwG, dass Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs angordnet ist. Der Antragsgegner die Ksoten zu tragen hat und der SW auf € 2.500 festgestetzt wird. Dann haben wir noch eine VErfügung des PP erhalten, dass die Anordnung des PP aufgehoben wird. Die Hinzuziehung eines RA notwendig war. Die Kosten zu Lasten der Staatskasse gehen und der SW auf € 5.000 festgestetz wird.
Hier mache ich jetzt einen KFA an das VerwG., aber welche Gebühren fallen hier an.
Mein Vorschlag zunächst:
Widerspruchsverfahren
1,3 VV 2300 VV RVG
+ Auslagen und UST
einstweiliger Rechtsschutz
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
+ Auslagen und UST
Kann mir hier jemand helfen?
Wir haben uns beim Polizeipräsidium angezeigt, dass wir unseren Mandanten vertreten; Akteneinsicht beantragt, so dass eine Stellungnahme zu den Tatvorwürfen und der beabsichtigten erkennungsdienstlichen Behandlung dann vorbereiten zu können.Akteneinsicht erhalten und sodann mitgeteilt, dass eine erkennungsdienstlichen Behandlung unseres Mandanten rechtswidrig ist und begründet. Dann erfolgte eine Verfügung vom PP zur erkennungsdientlichen Behandlung. Hiergegen haben wir Widerspruch eingelegt und beim VErwaltungsgericht Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gemäß § 80 V VwGO (Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 36 I 2 PolG) gestellt. Dann erfolgt der Beschluss des VerwG, dass Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs angordnet ist. Der Antragsgegner die Ksoten zu tragen hat und der SW auf € 2.500 festgestetzt wird. Dann haben wir noch eine VErfügung des PP erhalten, dass die Anordnung des PP aufgehoben wird. Die Hinzuziehung eines RA notwendig war. Die Kosten zu Lasten der Staatskasse gehen und der SW auf € 5.000 festgestetz wird.
Hier mache ich jetzt einen KFA an das VerwG., aber welche Gebühren fallen hier an.
Mein Vorschlag zunächst:
Widerspruchsverfahren
1,3 VV 2300 VV RVG
+ Auslagen und UST
einstweiliger Rechtsschutz
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
+ Auslagen und UST
Kann mir hier jemand helfen?