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Fahrtkosten Rechtsanwalt Ortstermin

Verfasst: 03.11.2016, 12:10
von Randfichte72
Hallo zusammen,

Mdt. wohnt in S und beauftragt einen Anwalt in H mit seiner Vertretung. Gericht befindet sich in L. Die Gebühren sind alle klar. Folgende Frage:

Gerichtstermin 1 fand als mündliche Verhandlung an Ort und Stelle in S statt.
GA macht nun Fahrtkosten geltend von H nach S.
Sind diese erstattungsfähig?

Bezüglich der weiteren Gerichtstermin werde ich monieren, dass lediglich Fahrtkosten zwischen Wohnort S des Gegners und Gerichtsort L erstattungsfähig sind.
GA sitzt in H, das ist weiter weg.

Nur bei dem o. g. Termin bin ich mir unsicher, ich würde es monieren.
Danke für Eure Tipps!

Re: Fahrtkosten Rechtsanwalt Ortstermin

Verfasst: 03.11.2016, 13:13
von Liesel
Randfichte72 hat geschrieben: Gerichtstermin 1 fand als mündliche Verhandlung an Ort und Stelle in S statt.
GA macht nun Fahrtkosten geltend von H nach S.
Sind diese erstattungsfähig?
Nein. Gegner wohnt in S - Verhandlung war in S. Erstattungsfähig sind maximal Reisekosten eines Anwaltes aus S.

Re: Fahrtkosten Rechtsanwalt Ortstermin

Verfasst: 03.11.2016, 14:51
von Randfichte72
Danke! Habe ich so rausgeschickt. Mal sehen, was kommt.
Bin am ersten Adventswochenende wieder im Erzgebirge zum Weihnachtsmarkt! :-)

Re: Fahrtkosten Rechtsanwalt Ortstermin

Verfasst: 03.11.2016, 15:17
von Liesel
Wann genau?

Re: Fahrtkosten Rechtsanwalt Ortstermin

Verfasst: 04.11.2016, 13:19
von Randfichte72
Erstes Adventswochenende, 25.11. - Freitag - nachmittag, den ganzen Samstag, 26.11. und am Sonntag 27.11. gegen 14.00 Uhr geht es wieder in den Norden. Glühwein? :-)

Re: Fahrtkosten Rechtsanwalt Ortstermin

Verfasst: 07.11.2016, 13:16
von Liesel
Freitag Abend wäre gut.