Fahrtkosten Rechtsanwalt Ortstermin
Verfasst: 03.11.2016, 12:10
Hallo zusammen,
Mdt. wohnt in S und beauftragt einen Anwalt in H mit seiner Vertretung. Gericht befindet sich in L. Die Gebühren sind alle klar. Folgende Frage:
Gerichtstermin 1 fand als mündliche Verhandlung an Ort und Stelle in S statt.
GA macht nun Fahrtkosten geltend von H nach S.
Sind diese erstattungsfähig?
Bezüglich der weiteren Gerichtstermin werde ich monieren, dass lediglich Fahrtkosten zwischen Wohnort S des Gegners und Gerichtsort L erstattungsfähig sind.
GA sitzt in H, das ist weiter weg.
Nur bei dem o. g. Termin bin ich mir unsicher, ich würde es monieren.
Danke für Eure Tipps!
Mdt. wohnt in S und beauftragt einen Anwalt in H mit seiner Vertretung. Gericht befindet sich in L. Die Gebühren sind alle klar. Folgende Frage:
Gerichtstermin 1 fand als mündliche Verhandlung an Ort und Stelle in S statt.
GA macht nun Fahrtkosten geltend von H nach S.
Sind diese erstattungsfähig?
Bezüglich der weiteren Gerichtstermin werde ich monieren, dass lediglich Fahrtkosten zwischen Wohnort S des Gegners und Gerichtsort L erstattungsfähig sind.
GA sitzt in H, das ist weiter weg.
Nur bei dem o. g. Termin bin ich mir unsicher, ich würde es monieren.
Danke für Eure Tipps!