Seite 1 von 1

Reisekosten KFA

Verfasst: 28.07.2016, 09:14
von ReFaWi MV
Huhu,

ich benötige mal etwas Hilfe bei der Kostenfesetzung. Wir haben über 3 Tage mehrere Termine für einen Mandanten an unterschiedlichen Gerichten wahrgenommen. Nur in einem dieser Verfahren (Berufung) beantragen wir nun Kostenfestsetzung.

Was mache ich mit den entstandenen Fahrtkosten? Als Geschäftsreise und Aufteilung oder kann ich einfache eine Hin- und Rücktour berechnen + Übernachtung und Abwesenheitsgeld?

Re: Reisekosten KFA

Verfasst: 28.07.2016, 09:27
von 13
Wären die Übernachtungskosten auch allein in der Berufungssache entstanden?

Re: Reisekosten KFA

Verfasst: 28.07.2016, 09:40
von ReFaWi MV
Ja, da es der erste Termin von dreien war, wäre er sowieso dort hin gefahren. Er musste auch einen Tag früher hin wegen der weiten Anreise. Dem Mandanten haben wir der Einfachheit halber auch die Kosten von Ort zu Ort berechnet. Kann ich es denn in der Festsetzung bei einmal Hin- und Rück belassen und dann zweimal Abwesenheitsgeld?

Re: Reisekosten KFA

Verfasst: 28.07.2016, 09:48
von Sputnik85
ReFaWi MV hat geschrieben: Kann ich es denn in der Festsetzung bei einmal Hin- und Rück belassen und dann zweimal Abwesenheitsgeld?
So hat es meine Chefin letztlich festsetzen lassen, kam keine Monierung.

Re: Reisekosten KFA

Verfasst: 28.07.2016, 10:00
von ReFaWi MV
Gelesen habe ich es nämlich, dass man es auch als Rundreise abrechnen kann aber bei den anderen Verfahen betreibe ich keine Festsetzung.

Wie verhält es sich mit Flugkosten. Wir konnten aufgrund des Streikes die Flüge nicht antreten und mussten aufs KfZ umsteigen. Einen Flug voll erstattet. Der andere nur die Gebühren, also nicht komplett.

Re: Reisekosten KFA

Verfasst: 28.07.2016, 10:13
von 13
Die in allen Verfahren angefallenen Gebühren und Auslagen sind aufzuteilen. Die Reisekosten können für den Berufungstermin voll angesetzt werden, denn sie wären in jedem Fall in voller Höhe angefallen (Anfahrt zum Gericht + Weiterfahrt zum nächsten Gericht. Ist Hin- und Rückfahrt zur Kzl. billiger, dann diese Kosten). Da die Gesamt-km-Zahl hier keine Rolle spielt, sollte das durchgehen incl. Übernachtung bei entsprechender Entfernung. Falls die Bahn billiger ist, muss mit einer diesbezüglichen Kürzung gerechnet werden. Ansonsten einfach abwarten, ob und was das Gericht ggf, zu monieren hat.