Kostenrechtfrage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
mel87
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#1

06.08.2007, 09:10

Hi,

hab mal wieder ein Kostenrechtproblem:

Mein Chef wurde in einer Sache tätig, in der ein 15-jähriger bei einem Online-IQ-Test teilgenommen hat. Der Gegenstandswert betrug 59,00 € zzgl. einer Verzugspauschale von 5,00 € Mein Chef hat den 15-jährigen vertreten und an die zuständige Verbraucherzentrale geschrieben. Parallel hat die Verbraucherzentrale eine Unterlassungsklage gegen die Internetfirma eingereicht. Diese Klage beruht vermutlich schon vorgehender ähnlicher Taten dieser Internetfirma. Mein Chef wollte zuerst nichts abrechnen aber jetzt möchte er wissen, was man da abrechnen kann. Ich bin der Meinung, dass ich auf den Streitwert von 64,00 € ne Geschäftsgebühr plus Auslagen berechnen kann, da die existierende Klage sich nicht auf diese Sache beruht. Liege ich da richtig mit meiner Vermutung?
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tabea009
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#2

06.08.2007, 09:15

:dafuer
Würde ich genauso machen. Zumal Euer Chef ja nicht in der Klage tätig war, oder?
Barbara
mel87
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#3

06.08.2007, 09:17

ne, die klage ging von der verbraucherzentrale aus! ok danke
StineP

#4

06.08.2007, 09:26

Ja, ich meine, da liegst du richtig. Traurig niedrig die Gebühr, die dann rauskommt. Aber immerhin
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Curry
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#5

06.08.2007, 09:30

Ja, da kann ich nur zustimmen, ist zwar fast schon ein Witz, da wäre es bald noch günstiger gekommen für den Mandanten, wenn er einfach gezahlt hätte...
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#6

06.08.2007, 09:32

Was mich in solchen Sachen immer richtig ärgert ist, wenn man den Mandanten verklickern muss, dass die RSV nicht einspringt bei Beträgen, die unter dem SB liegen *hmpf*
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Curry
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#7

06.08.2007, 09:39

Ja, das ist immer blöd, aber ich kann die Mdt. durchaus verstehen, gerade hier wird es ja wieder deutlich, dass es sich fast gar nicht lohnt, dagegen vorzugehen, wenn man hinterher für den RA doch fast genauso viel bezahlt.
Curry

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#8

06.08.2007, 09:53

die gebühr kann man sich doch bei nem mahnschreiben wiederholen von dem gegner oder nicht?
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tabea009
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#9

06.08.2007, 10:30

Damit löst Du aber wieder neue Gebühren aus, und DAS musst Du dem Mandanten dann erst richtig erklären...

Abgesehen davon kommt es auf den gesamten Sachverhalt an. Ob berechtigt etc. Und 1. kennen wir den nicht und 2. können wir das nicht beurteilen. Muss ein RA machen.
Barbara
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#10

06.08.2007, 10:39

Ich hatte in der näheren Familie einen ähnlichen Fall mit IQ-Test und "wie alt wirst Du". Unser RA hatte damals (vor ca. 4 Monaten) empfohlen, die Mahnungen dem Müllbeutel anzuvertrauen. Diese in Dubai gemeldete Firma hat sich nie wieder gemeldet.
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