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Einigungsgebühr bei Ratenzahlung. Wert und Nr.?

Verfasst: 06.05.2016, 09:24
von BeLu89
Guten Morgen Ihr Lieben,

in einer Zwangsvollstreckungssache haben die Parteien Ratenzahlung vereinbart. Nach welcher Nr. rechne ich eine Einigungsgebühr ab? Und wie ist das noch mit dem Gegenstandswert? Irgendwas Prozentuales schwirrt mir im Kopf :kopfkratz

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten

Re: Einigungsgebühr bei Ratenzahlung. Wert und Nr.?

Verfasst: 06.05.2016, 09:37
von BeLu89
Ich glaub, ich kann mir das jetzt selbst beantworten :-D

Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV und der Wert beträgt 20 % des zu vollstreckenden Betrages. Richtig??

Re: Einigungsgebühr bei Ratenzahlung. Wert und Nr.?

Verfasst: 06.05.2016, 11:59
von Anahid
Liest sich gut, wobei sich die Frage stellt, ob zum Zeitpunkt der Vereinbarung eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme durchgeführt wurde oder nicht.

Re: Einigungsgebühr bei Ratenzahlung. Wert und Nr.?

Verfasst: 06.05.2016, 12:37
von BeLu89
Ja, wurde. Der Gerichtsvollzieher war schon beim Schuldner. Daraufhin kam dann die Ratenzahlungsvereinbarung zustande

Re: Einigungsgebühr bei Ratenzahlung. Wert und Nr.?

Verfasst: 06.05.2016, 15:05
von Anahid
Dann liegst Du mit Deiner Annahme in #2 richtig. ;)

Re: Einigungsgebühr bei Ratenzahlung. Wert und Nr.?

Verfasst: 09.05.2016, 11:35
von BeLu89
Supi, danke :-)

Re: Einigungsgebühr bei Ratenzahlung. Wert und Nr.?

Verfasst: 07.09.2016, 11:04
von StarsinEyes
Ich hänge mich mal hinten dran
Ich habe außergerichtlich (ohne Titel) eine Ratenzahlung mit dem Schuldner vereinbart bzw. dieser mit uns. Damit entsteht doch, wenn ich das richtig sehe, eine 1,5 Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG aus dem vollen Gegenstandswert.

Re: Einigungsgebühr bei Ratenzahlung. Wert und Nr.?

Verfasst: 07.09.2016, 11:09
von Adora Belle
Nein, wenn ausschließlich die Ratenzahlung vereinbart wurde und im übrigen kein Streit bestand, dann gilt §31b. Auch ohne Titel. Also 1,5 EG, aber aus 20%.

Re: Einigungsgebühr bei Ratenzahlung. Wert und Nr.?

Verfasst: 07.09.2016, 12:13
von AliceImWunderland
Nicht ganz. Wenn in der Ratenzahlungsvereinbarung zusätzlich eine Sicherungsabtretung vereinbart worden ist, bemisst sich der Gegenstandswert nach dem vollen Wert des Anspruchs ohne Abzüge.
Es kommt also auf die Bestimmungen eurer Ratenzahlungsvereinbarung an.

Re: Einigungsgebühr bei Ratenzahlung. Wert und Nr.?

Verfasst: 07.09.2016, 13:43
von StarsinEyes
Also im Endeffekt ist es so, dass wir die Gegenseite zur Zahlung aufgefordert haben. Darauf hat sich die Gegenseite gemeldet und angeboten die Angelegenheit mit Ratenzahlung abzuwickeln, da die Zahlugn auf einmal nicht möglich ist. Das haben wir dann so angenommen. Also keine Sondervereinbarungen oder ähnliches.

Also dann 1,5 EG aus 20 % der Gesamtschuld?