Hallo ihr Lieben,
ich hätte da mal wieder eine Frage:
Und zwar haben wir hier eine Vollstreckungsakte, die schon seit 2004 läuft. 2005 haben wir eine Teilzahlungsvereinbarung geschlossen und dafür die Geschäftsgebühr und die Einigungsgebühr in Rechnung gestellt.
Die Schuldnerin hat Raten gezahlt, dies irgendwann eingestellt. Daraufhin haben wir nunmehr einen erneuten VA + EV beantragt.
Der GVZ will nun die Geschäftsgebühr nebst der hierauf berechneten MWSt von der Forderung abziehen. Er meint, die Gebühr nach (damals) 2400 RVG sei nicht entstanden.
Ich höre das zum ersten mal. Hat er recht? Könnt ihr mir helfen??
Liebe Grüße
Nicky
Geschäftsgebühr bei Teilzahlungsvereinbarung
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Es gab außergerichtliches Mahnschreiben und dann folgte die Titulierung (also MB etc.)
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Hey Süße,
wir haben doch damals im Büro öfter solche Fälle gehabt, wo wir zwischendurch Ratenzahlungen vereinbart hatten und als der Schuldner diese eingestellt hat, haben wir die nicht mehr beachtet. Jedenfalls war das in den letzten Akten so, die ich bearbeitet hatte. Die Uraltdinger. Abziehen kann der GVZ die GG aber nur, wenn sie vom Schuldner schon gezahlt worden ist.
Ich hoffe, ich liege da richtig.
wir haben doch damals im Büro öfter solche Fälle gehabt, wo wir zwischendurch Ratenzahlungen vereinbart hatten und als der Schuldner diese eingestellt hat, haben wir die nicht mehr beachtet. Jedenfalls war das in den letzten Akten so, die ich bearbeitet hatte. Die Uraltdinger. Abziehen kann der GVZ die GG aber nur, wenn sie vom Schuldner schon gezahlt worden ist.
Ich hoffe, ich liege da richtig.
Zuletzt geändert von Sanni1986 am 25.07.2007, 12:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Ja, mit dem MB haben wir die hälftige GG nach einem Wert von 3.110,46 € geltend gemacht und in der TZV nach 3.953,64 €.
Ich versteh das Ganze nicht, weil ich vorher keine Probleme mit der Geltendmachung hatte. Die bisherigen GVZ haben das Ding immer mit durchgebracht. Wir hatten vorher schon einmal eine Kontopfändung in dieser Akte und dort hat auch keiner "gemeckert".
Ich versteh das Ganze nicht, weil ich vorher keine Probleme mit der Geltendmachung hatte. Die bisherigen GVZ haben das Ding immer mit durchgebracht. Wir hatten vorher schon einmal eine Kontopfändung in dieser Akte und dort hat auch keiner "gemeckert".
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mh komisch. hast du den gvz schonmal angerufen und gefragt, wie er darauf kommt. vielleicht kann er es dir erklären!? ist einfacher als ne "ferndiagnose".
oder ist dieser teil vielleicht schon bezahlt?
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Ich ruf den mal an und berichte dann. Ich lieeeebe sowas!
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Aber trotzdem D A N K E euch beiden!
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