PKH, Widerklage, Vergleich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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gustav3339
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#1

24.07.2007, 08:56

Guten Morgen allerseits,

stehe hier vor einem "unlösbaren" Problem.

Klage für Mdt. mit PKH SW 705,00 Euro, diese bewilligt. Im Laufe des Verfahrens erhebt Gegenseite Widerklage und will 1.800,00 Euro und rechnet mit der hiesigen Forderung auf. In der mV wird Vergleich geschlossen, wonach Mdt. noch 120,00 Euro an die Gegenseite zahlt. Kostenaufhebung ist Gegenstand des Vergleiches.

Hülf - ich weiß nicht, wie ich jetzt die PKH abrechnen soll???

Bin für jeden Hinweis oder Idee dankbar!
Blackpowder
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#2

24.07.2007, 09:14

Streitwert des Verfahrens dürften 2505,00 € sein ( bitte korrigieren, wenn ich falsch liege)

Du rechnest ab:
Verfahrensgebühr aus 2505,00 €
- Verfahrensgebühr aus 705,00 €
Differenz:

Ebenso machst du es mit der Terminsgebühr und der Einigungsgebühr.

Der Differenzbetrag, der herauskommt, machst du gegenüber dem Mandanten geltend, da hierfür keine PKH bewilligt worden war.

Für den Rest eine normale PKH-Abrechnung.

Solltest du " RVG für Anfänger" haben, einfach einen Blick dort hineinwerfen. Dort ist es sehr gut erklärt.

Viele Grüße
Blackpowder
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Curry
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#3

24.07.2007, 09:15

Hätte für die Widerklage nicht auch PKH beantragt werden müssen?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Strubbel
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#4

24.07.2007, 09:29

Das frage ich mich auch grad...

Bei der Rechnung an den Mandanten muss aber die Gebühr für den Wahlanwalt aus dem Klagestreitwert abgezogen werden, nicht nur die PKH-Gebühr
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Blackpowder
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#5

24.07.2007, 09:33

Strubbel hat geschrieben:Das frage ich mich auch grad...

Bei der Rechnung an den Mandanten muss aber die Gebühr für den Wahlanwalt aus dem Klagestreitwert abgezogen werden, nicht nur die PKH-Gebühr
Richtig, Strubbel. Danke dir für die Verbesserung. Hatte ich vergessen.
StineP

#6

24.07.2007, 09:34

Da hat Curry recht!
gustav3339
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#7

24.07.2007, 13:12

Vielen Dank erstmal!
Rein prophylaktisch habe ich mir das "RVG für Anfänger" mal bei amazon bestellt.
Was die Widerklage anbelangt, die ist einen Tag vor der mV gekommen, und so wie ich das verstanden habe, ist wohl in der Güteverhandlung gleich der Vergleich abgeschlossen worden, über die Widerklage ist gar nicht verhandelt worden und so gesehen auch kein Antrag gestellt worden. Alles sehr verworren! Daher Kopf rauch!
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