Eilt, kosten einer beratung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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stein
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#21

09.05.2011, 17:14

Dann erst einmal DANKE.

Vielleicht kann jemand anderes helfen ???
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Adora Belle
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#22

09.05.2011, 18:12

Wenn Ihr höhere Gebühren abrechnen wollt, als die RS erstattet, dann müßt Ihr eine Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten treffen, ihm eine entsprechende Rechnung stellen und den gedeckten Teil von der RS anfordern. Rest zahlt Mandant. Wo ist das Problem?
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scully
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#23

09.05.2011, 21:30

Also bei uns klappt's mit Vereinbarungen super... Die Texte gibts doch wie Sand am Meer... Und die noch anpassen... Und der Chef macht den Rest... Und wenn die Mdtschaft rechtschutzversichert is, bekommen sie die Rechnung zum selbst einreichen...
Sagt blöd, die Korrespondenz mit der RSV gehört noch zum kostenlosen Service?
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Pepsi
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#24

09.05.2011, 22:02

also ich wusste eher nichts darauf zu antworten, was RS bezüglich BEratung bezahlen
das wenn man ne VErgütungsvereinbarung hat, die RS die gesetzlichen GEbühren zahlt und der Mdt den Rest zahlen muss, davon ging ich aus
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