Eilt, kosten einer beratung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#1

18.07.2007, 10:49

Guten Morgen! Ich habe eine ganz dringende Frage. MA hat einen Vertrag zur Überprüfung vorgelegt - es handelt sich um einen Beitrittsvertrag in eine Wohnungs eG. Sein Beitrittsanteil beträgt insgesamt 42.120,00 EUR, die er in monatlichen Raten a 100,00 Eur mehrere Jahre zahlen soll. Ich weiß nicht, was in so einem Fall abzurechnen ist. Wäre für jede Hilfe sehr dankbar.
spitzi192
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 298
Registriert: 27.02.2007, 12:25
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Hamburg

#2

18.07.2007, 10:55

Erstberatung? also mehr wird da nicht passieren?
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
StineP

#3

18.07.2007, 10:58

Wenn ne Beratung erfolgt, darfst du gegenüber Verbrauchern 190 € gemäß § 34 RVG abrechnen.
eva3003
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 73
Registriert: 09.07.2007, 19:45
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: ReNoStar

#4

18.07.2007, 11:00

Also wir rechnen sowas nach § 34 RVG ab. Wir machen zwar keine Gebührenvereinbarung, aber wenn du § 34 I S. 3 anschaust, steht da, dass du höchstens 190,00 € abrechnen darfst. So machen wir das immer. Wenns recht schwierig war, dann nehmen wir 190,00 € + Mehrwertsteuer. Wenn nicht, dann eben weniger. Weiß zwar nicht, ob das ganz rechtens ist so, aber beschwert hat sich bisher noch keiner. Wir schreiben dann die Rechnung so:
StineP

#5

18.07.2007, 11:13

eva: da fehlt wohl was??
eva3003
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 73
Registriert: 09.07.2007, 19:45
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: ReNoStar

#6

18.07.2007, 11:22

Ups, ja stimmt. Hab wohl aus Versehen wieder was gelöscht. Wir schreiben da hin:

Erstberatung gem. § 34 RVG ... €
Netto
19 % Umsatzsteuer
Brutto
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#7

18.07.2007, 11:23

Und wenn es um Übreprüfung eines Vertrages (nicht im Besprechungstermin) geht, gilt es auch als Erstberatung) Wenn der MA dann zum zweiten Mal kommt und ihm alles erläutert wird?
StineP

#8

18.07.2007, 11:24

War das ne Frage??

Ich würde das nicht mehr als Beratung abrechnen. Hier geht es um die Überprüfung - das fällt schon eher in den Bereich der Geschäftsgebühr.
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#9

18.07.2007, 11:28

Ja, es sollte eine Frage werden. :oops:

VIelen lieben Dank für Eure Hilfe!!!
Benutzeravatar
Mr.Black
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1013
Registriert: 20.04.2007, 12:22
Wohnort: Berlin

#10

18.07.2007, 11:28

190,- Euro für eine Vertragsprüfung ist aber mager...
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Antworten