Warum werden die Gebühren gedrittelt???
Verfasst: 18.07.2007, 08:45
Halli Hallo an euch alle!
Habe heute morgen diese Email über FoReNo bekommen - sie stammt daher gar nicht von mir die Frage
Hallo luccimaus!
Die folgende E-Mail wurde von Zoe1982 über deinen Account auf FoReNo.de gesendet. Wenn diese E-Mail unerwünschten Inhalt (Spam) enthält, dann kontaktiere bitte den Administrator unter:
Schick dazu bitte die ganze Nachricht, Header inklusive, mit. Bitte beachte, dass Antworten auf diese E-Mail an Zoe1982 gehen.
Die Nachricht findest du hier:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Hallo habe mich grad hier eingetragen und hab mal eine kurze Frage:
Ein Anwalt in Hamburg hat uns beauftragt einen Termin wahrzunehmen. Wir vertreten den Kläger. Nach Terminswahrnehmung hat der Hauptbevollmächtigte die Klage zurückgenommen.
Im Schreiben des RA aus Hamburg steht noch folgender Satz drin: "Zur Abgeltung Ihres Honorars schlagen wir daher vor, dass grundsätzlich die RVG-Gebühren für einen Prozessbevollmächtigten (z.B. im Fall des Ergehens eines Endurteils 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr) gedrittelt werden. Bitte stellen Sie die interne Abrechnung (mit Quotelung) direkt auf unsere Kanzlei aus."
Meine Frage ist jetzt warum die Gebühren gedrittelt werden? Meines Erachtens werden die Gebühren doch geteilt? Vielleicht kannst Du mir ja weiterhelfen.
Ich versteh nur Bahnhof.
Vorab Danke für die Hilfe!
Katharina
Habe heute morgen diese Email über FoReNo bekommen - sie stammt daher gar nicht von mir die Frage
Hallo luccimaus!
Die folgende E-Mail wurde von Zoe1982 über deinen Account auf FoReNo.de gesendet. Wenn diese E-Mail unerwünschten Inhalt (Spam) enthält, dann kontaktiere bitte den Administrator unter:
Schick dazu bitte die ganze Nachricht, Header inklusive, mit. Bitte beachte, dass Antworten auf diese E-Mail an Zoe1982 gehen.
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Hallo habe mich grad hier eingetragen und hab mal eine kurze Frage:
Ein Anwalt in Hamburg hat uns beauftragt einen Termin wahrzunehmen. Wir vertreten den Kläger. Nach Terminswahrnehmung hat der Hauptbevollmächtigte die Klage zurückgenommen.
Im Schreiben des RA aus Hamburg steht noch folgender Satz drin: "Zur Abgeltung Ihres Honorars schlagen wir daher vor, dass grundsätzlich die RVG-Gebühren für einen Prozessbevollmächtigten (z.B. im Fall des Ergehens eines Endurteils 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr) gedrittelt werden. Bitte stellen Sie die interne Abrechnung (mit Quotelung) direkt auf unsere Kanzlei aus."
Meine Frage ist jetzt warum die Gebühren gedrittelt werden? Meines Erachtens werden die Gebühren doch geteilt? Vielleicht kannst Du mir ja weiterhelfen.
Ich versteh nur Bahnhof.
Vorab Danke für die Hilfe!
Katharina