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Verfasst: 18.07.2007, 18:33
von Zoe1982
Danke für die zahlreichen Antworten!
Und wie genau sieht die Gebührenrechnung jetzt aus? Ich würde die Rechnung auf die eigentlichen Prozessbevollmächtigten in Hamburg ausstellen und die Summe die bei einer 1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühr rauskommt durch drei teilen. ??? Normalerweise würden wir ja nur eine 0,65 Verfahrensgebühr bekommen, aber da ja vereinbart wurde, dass die Partei nur die Kosten eines RA erstattet, fallen ja nur die 1,3 Verfahrensgeb. und die 1,2 Terminsgeb. an. Verstehe ich zwar nicht, da ich dachte man teilt sich die Gebühren in solchen Fällen. Und das mit der Teilung durch drei verwirrt mich echt. :!: Was meint Ihr? Danke für die Hilfe! :wink:

Verfasst: 18.07.2007, 18:45
von luccimaus
Hallo Zoe!
Schön dass dich hier bei uns im Forum zeigst :-)
Erstmal ein herzliches :welcome!!!
Steht denn im Urteil nichts? Z.B. einer 30 %, der zweite 30% und einer 60% oder so?? Schau mal bitte im Urteil nach.
Sonst schau vielleicht hier nochmal nach.
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=1229

Jetzt sind auch nicht mehr soviele Online. Schau doch morgen vormittag notfalls nochmal vorbei. Dann sind die ganzen Genies wieder anwesend!

Verfasst: 18.07.2007, 18:49
von Zoe1982
Leider liegt noch kein Urteil vor, da jetzt erst der Termin war und der Prozessbevollmächtigte die Klage zurückgenommen hat.

Verfasst: 18.07.2007, 19:13
von luccimaus
Und Cheffe hats im Termin so mitgeschrieben?
Dann ruf doch einfach morgen mal bei Gericht an und frag beim zuständigen SB nach. Meist können die einem schon sagen wie die Quotelung ist.
So kann ich das jetzt auch nicht sagen. :-(

Verfasst: 18.07.2007, 21:06
von Mausilein30
Hört sich irgendwie nach meiner Ex-Kanzlei an :oops:
Wir haben auch immer 70 % der Gebühren bekommen und die Unterbevollmächtigten 30 % der Gebühren. Die meisten RAe machen es erstaunlicherweise auch mit.

Du nimmst die Nettogebühren, teilst diese durch 3 und rechnest dann die
Ust hinzu.

Verfasst: 19.07.2007, 11:51
von luccimaus
Danke Mausilein!

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