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2x Tage- und Abwesenheitsgeld?

Verfasst: 16.07.2007, 09:56
von butterflybabe
Bekommt der RA wenn er am vorherigen Tag losfährt und am nächsten Tag einen Gerichtstermin wahrnimmt, 2x das Tage und Abwesenheitsgeld?

Verfasst: 16.07.2007, 09:58
von StineP
Ich meine ja. Wenn ich mich richtig erinnere, wird bei notwendigen Übernachtungen die Zeit bis Mitternacht und dann ab Mitternach noch mal als 2. Tag berechnet.

Verfasst: 16.07.2007, 10:01
von Curry
Genau so ist es. Es wird kalendertäglich berechnet.

Verfasst: 16.07.2007, 10:35
von Annie29
Ja stimme Curry zu. Selbst wenn bei einer Abschlussrechnung mehrere Gerichtstermine an verschiedenen Tagen angefallen sind, können diese auch mit in diese Abrechnung eingebunden werden. Macht zwar nicht die Masse aus, aber es ist gut wenn man sie in in die Rechnung einbringen kann.