Einigungsgebühr - Streit mit gegn. Haftpflichtvers.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#1

12.07.2007, 12:40

Hallo zusammen,

trotz Suchens bin ich bisher nicht fündig geworden, daher stelle ich meine Frage einfach mal ins Forum:

Für den Mandanten habe ich Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall bei der gegn. Vers. angemeldet und die Vers. aufgefordert, die Haftnug anzuerkennen und den Schaden zu regulieren. Es kam zum Streit über den Haftungsgrund, der Gegner seinerseits nahm die Versicherung des Mandanten in Anspruch. Diese lehnte ab, der Gegner klagte. Mit der Versicherung des Unfallgegners habe ich zu diesem Zeitpunkt vereinbart, dass wir keine Widerklage erheben, sondern den Ausgang des Prozesses abwarten. Die Gegnerversicherung sagte zu, entsprechend dem Urteil dann mit umgekehrter Quote zu regulieren.

Nach Abschluss des Verfahrens wurden dem Gegner 50 % vom Gericht zugesprochen. Dementsprechend forderte ich die Gegnerversicherung auf, nun ebenfalls 50% der geltend gemachten Beträge zu regulieren, was diese auch tat. Allerdings lehnt sie die Zahlung einer Einigungsgebühr ab, obwohl diese nach meiner Auffassung angefallen ist.

Was meint Ihr?

Grüße,
Jo
mellimaus
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#2

12.07.2007, 12:47

Wofür möchtest du denn eine Einigungsgebühr haben? Dafür is ihr auf die Widerklage verzichtet habt? Würde so auch dem Bauch raus sagen, dass du dafür keine Einigungsgebühr bekommst.
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Curry
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#3

12.07.2007, 12:49

Ich denke nicht, dass die EG angefallen ist, es ist ja keine Einigung zustande gekommen. Der Gegner wurde durch das Gericht verurteilt und für die Vers. ist ja nun klar, dass sie dann die anderen 50% tragen muss.
Curry

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Gast

#4

12.07.2007, 12:51

Keine Einigungsgebühr! Wofür denn?
Gast

#5

12.07.2007, 13:19

Curry, ich will von Dir 100 EUR. Du Geizhals gibst sie mir nicht, sondern verlangst im Gegenzug von mir 200 EUR. Ich - ebenfalls Geizhals - gebe Dir die Knete natürlich auch nicht. Daraufhin verklagst Du mich. Jetzt könnte ich böse werden und Widerklage erheben. Da ich aber wenig streitsüchtig bin und außerdem sowohl Deine als auch meine Kasse schonen möchte, vereinbare ich mit dir, dass wir den Prozess nicht ausdehnen, sondern Du mir nach dem Verfahren die umgekehrte Quote zahlst, ohne dass ich meine Ansprüche separat gerichtlich geltend mache. Ich akzeptiere die - letztlich in einem anderen Verfahren (!) - ausgeurteilte Quote, Du ebenfalls. Ist das KEINE Einigung? Steht irgendwo, dass ich mich auf einen Betrag einigen muss? Kann ich mich nicht auch darauf einigen, eine noch auszuurteilende Quote zu akzeptieren?

Hmmmm :wirr
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Curry
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#6

12.07.2007, 13:21

Na dann mal her mit den 200 EUR. :wink:

Nein, ich denke nicht, dass das eine Einigung ist. Letztendlich wurde sich ja nicht geeinigt, es wurde darauf gewartet, was das Gericht ausurteilt. Wie gesagt, es hat eben den Geldbeutel geschont.
Curry

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Gast

#7

12.07.2007, 13:22

Steht das auch in der Urteilsbegründung irgendwie so drin? Denn wie will man denn einen KfA mit einer Einigungsgeb. machen?
Gast

#8

12.07.2007, 13:31

Schlaubi, die geltendgemachte Gebühr hat mit dem Prozeß und dem Verfahren nix (!) zu tun. Der Prozeß fand nur "in Gegenrichtung" statt. Ich bin mit meinen Ansprüchen immer noch außergerichtlich. Das Ergebnis des Prozesses (den der Unfallgegner gegen die Haftpflichtversicherung meines Mandanten führte) war nur der Anhaltspunkt, an dem wir (die Haftpflichtversicherung des Gegners und mein Mandant) uns ausrichten wollten (so hatten wir es vereinbart).

Jo
Gast

#9

12.07.2007, 13:36

Gerade bekomme ich ein Fax der RS-Versicherung meines Mandanten. Dieser gegenüber hatte ich ebenfalls Geschäfts- und Einigungsgebühr, natürlich aus dem vollen Betrag - aufgegeben und den nach meiner Auffassung von der gegnerischen Versicherung zu übernehmenden Teil angerechnet. Und, siehe da: die RSV schreibt, die Zahlung ist angewiesen. Scheint also doch auch jemanden zu geben, der meiner Meinung ist *gg*

Jo
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Curry
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#10

12.07.2007, 13:40

Ha, die haben die Sache bestimmt nicht richtig geprüft.
Curry

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