2x Tage- und Abwesenheitsgeld?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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butterflybabe
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#1

16.07.2007, 09:56

Bekommt der RA wenn er am vorherigen Tag losfährt und am nächsten Tag einen Gerichtstermin wahrnimmt, 2x das Tage und Abwesenheitsgeld?
StineP

#2

16.07.2007, 09:58

Ich meine ja. Wenn ich mich richtig erinnere, wird bei notwendigen Übernachtungen die Zeit bis Mitternacht und dann ab Mitternach noch mal als 2. Tag berechnet.
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Curry
...ist hier unabkömmlich !
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#3

16.07.2007, 10:01

Genau so ist es. Es wird kalendertäglich berechnet.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Annie29

#4

16.07.2007, 10:35

Ja stimme Curry zu. Selbst wenn bei einer Abschlussrechnung mehrere Gerichtstermine an verschiedenen Tagen angefallen sind, können diese auch mit in diese Abrechnung eingebunden werden. Macht zwar nicht die Masse aus, aber es ist gut wenn man sie in in die Rechnung einbringen kann.
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