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Abrechnung beim Sozialgericht

Verfasst: 14.07.2007, 13:06
von Annie29
Hallo zusammen!

Ich hoffe ich habe Glück und einige von euch liegen nicht unter der heißen Sonne von Deutschland. Aktuell in Dresden 34 grad.

Brauche mal eure Hilfe. Bearbeite gerade bei mir auf Arbeit ein Fall vor dem Sozialgericht. Will jetzt über PKH abrechnen und die Mittelgebühr verwenden. Allerdings verlangt RA-Micro-Programm einen Streitwert, den ich aber nicht habe.:wirr Auch das Gericht hat diesbezüglich keine Streitwertfestlegung vorgenommen. Nun meine Frage, wie kann ich die Angelegenheit trotzdem abrechnen. Es wäre angefallen nach § 3103 1008 VV RVG. Kann mir jemand aus dem Schlammassel helfen. Wäre euch sehr dankbar. :pcwink

Liebe Grüße

Verfasst: 14.07.2007, 14:18
von Gast
3102 oder 3103 auf jeden Fall konnte ich herauslesen, dass es um mehrere Personen geht. also 30 % noch mal drauf vom Mittelwert.

Aber RA-Micro müsste das aber ohne bedenken machen. Versuch es nochmal

Verfasst: 14.07.2007, 21:14
von idefix
Bei Sozialgerichtssachen wird doch üblicherweise die Mittelgebühr genommen. Ich hatte mal um Streitwertfestsetzung gebeten beim Sozialgericht und dort gab man mir die Auskunft, dass man nach der Mittelgebühr abrechnen muss.

Sonst ruf doch beim Sozialgericht an und frage nach dem Streitwert, die Geschäftsstelle wird Dir schon sagen, ob es einen gibt oder nicht.

Mit RA-Micro kenne ich mich leider nicht aus.

Verfasst: 14.07.2007, 21:38
von jenniver
Für Verfahren vor Gerichten der Sozialgerichgerichtsbarkeit ist ein Streitwert von 5.000,00 anzuwenden, § 52 Absatz 2 GKG.
Lies mal nach, ob es bei diesen Fall Anwendung finden kann, ich hatte in der Praxis noch keinen Fall vor dem Sozialgericht.

Verfasst: 15.07.2007, 16:17
von Jennie
In Sozialgerichtsverfahren gibt es oft keinen Streitwert, und zwar immer dann, wenn das GKG nicht angewendet wird, d.h. ihr auch keine Gerichtskosten gezahlt habt. Dann werden die Betragsrahmengebühren abgerechnet.
Leider kenne ich mich nun nicht mir RA Micro aus, da ich selbst mit AnNo-Text arbeite. Dort ist es aber so, dass man, wenn man das BEVOR man die Gebühren eingibt, auswählen kann, um welche Art von Verfahren es sich handelt (Sozialgerichtsverfahren, Strafverfahren etc.). Wenn man dort dann Sozialgerichtsverfahren auswählt ist beides möglich, mit oder ohne Streitwert abzurechen. Schau mal, ob das bei RA Micro auch irgendwo möglich ist. Vielleicht hast du ja in der Eile ein kleines Auswahlfeld oder ähnliches übersehen.
Ich hoffe, meine Antwort kann dir ein wenig weiterhelfen

Verfasst: 15.07.2007, 22:50
von j3NN
Also ich habe bisher die Abrechnungen immer "mit der Hand gemacht" wir hatten dafür ein Formular, weil es bei Ra-micro "komisch" war, so wurde mir es zumindest immer gesagt. Habe nur leider keine Abrechnung als Muster. Habe dabei aber nie nen Streitwert genommen und meines Erachtens auch die ganz normalen Gebühren nicht so wie beim zivilrechtlichen wo man §49 RVG beachten muss. Dann halt nur bei der Verfahrensgebühr die Prozente drauf rechnen wegen zwei auftraggebern *denk*

Verfasst: 16.07.2007, 10:22
von Annie29
Hallo zusammen.

Also es handelt sich schon um mehrere Auftraggeber. Bei meiner Abrechnung habe ich das Sozialgerichtsverfahren ausgewählt bei dem nun mal der 3103 zutreffen würde, jedoch will das Programm einen Streitwert haben, manuell die Mittelgebühr kann ich nicht eingeben da es ja das Formular ist. Das ärgert mich, denn es hält auf. Das Sache ist eigentlich nicht übermäßig viel gewesen. Mandant wurde vorgeworfen, er hätte eine Bedarfsgemeinschaft, was aber nicht stimmt. (sollte HARTZ IV zurückzahlen). Gericht entschied, es kann nicht nachgewiesen werden. So und jetzt wollte ich einfach nach PKH abrechnen. Und es geht nicht und das ist :frust. Ich finde das RA-Micro hier auf jeden Fall Anpassungen vornehmen muss um es uns als Refa´s zu erleichtern.