Einigungsgebühr - Streit mit gegn. Haftpflichtvers.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#11

12.07.2007, 13:55

Ja, RS-Versicherer sind ja auch bekannt dafür, dass sie nicht prüfen, bevor sie Geld ausgeben! *hehehe* Ich denke eher, die haben gesehen, wer die Sache bearbeitet, ... un da ham se sich jedacht: Der is jut, wollnma bessa ma zahln!

Wie dem auch sei, nun hab' ich den Großteil der Gebühren "im Sack", was will man mehr. Und nun: :andiearbeit

Jo
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Curry
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#12

12.07.2007, 13:58

Oh ja, ich seh den Sachbearbeiter förmlich vor Angst unter´m Tisch kauern...
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Gast

#13

12.07.2007, 14:12

Höre ich da ein wenig Ironie ??? Dann ist ja gut! :D
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Curry
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#14

12.07.2007, 14:16

Nein, niemals! Ich meinte das vollkommen ernst! :D
Curry

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#15

12.07.2007, 15:05

Ich kann auch keine Gründe für das Anfallen einer Einigungsgebühr sehen. Mein Chef hätte auch keine geltend gemacht.

Die Versicherungen, prüfen dies sehr unterschiedlich. Wir haben mit Versicherungen zu tun, die prüfen haargenau die Ansprüche, sind also richtige §§-Reiter :-) und andere wiederum weisen einfach die Zahlung an und gut ist. Aber tendentiell ist es bei uns eher so, dass die Versicherungen gerne versuchen, abzuziehen was geht.
Grüßle
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Darkeyes
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#16

12.07.2007, 15:09

Tut mir Leid aber ich bin der gleichen Meinung wie Ejo.. Die Einigungsgebühr ist !außergerichtlich! angefallen... aber nicht in dem Prozess...

Ich glaube, ich hätte es auch so gemacht.. Denn immerhin hat die gegn. RSV ja nicht widersprochen wegen der Widerklage... Demnach ist meiner meinung eine Einigung zu stande gekommen, womit man auch die Gebühr berechnen dürfte :klugscheiss
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Gast

#17

12.07.2007, 15:49

Juchhu, ich bin nicht mehr alleine .... Trotzdem muss ich auch hier meinen Senf dazugeben, denn einige verhaspeln sich in dieser Sache doch etwas. Es scheint es nicht klar rüberzukommen, um WAS es genau geht. Ich habe weder mit der GEGNERISCHEN Rechtsschutzversicherung noch mit einer WIDERKLAGE zu tun. Die EIGENE Rechtsschutzversicherung hat die Einigungsgebühr aus dem Betrag übernommen, den ich außergerichtlich bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht habe. Der Prozeß lief in Gegenrichtung (Mandant wurde vom Gegner verklagt), wurde völlig separat mit den Beteiligten abgerechnet und diente letztlich in diesem Fall hier nur als Orientierung, in welcher Höhe die Ansprüche des Mandanten reguliert werden sollten.

Trotzdem danke für den Zuspruch, Darkeyes. :thx
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#18

16.07.2007, 09:20

Okay... dann weis ich das auch mal ... Aber nen versuch wars wert :P
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