Einigungsgebühr - Streit mit gegn. Haftpflichtvers.
Verfasst: 12.07.2007, 12:40
Hallo zusammen,
trotz Suchens bin ich bisher nicht fündig geworden, daher stelle ich meine Frage einfach mal ins Forum:
Für den Mandanten habe ich Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall bei der gegn. Vers. angemeldet und die Vers. aufgefordert, die Haftnug anzuerkennen und den Schaden zu regulieren. Es kam zum Streit über den Haftungsgrund, der Gegner seinerseits nahm die Versicherung des Mandanten in Anspruch. Diese lehnte ab, der Gegner klagte. Mit der Versicherung des Unfallgegners habe ich zu diesem Zeitpunkt vereinbart, dass wir keine Widerklage erheben, sondern den Ausgang des Prozesses abwarten. Die Gegnerversicherung sagte zu, entsprechend dem Urteil dann mit umgekehrter Quote zu regulieren.
Nach Abschluss des Verfahrens wurden dem Gegner 50 % vom Gericht zugesprochen. Dementsprechend forderte ich die Gegnerversicherung auf, nun ebenfalls 50% der geltend gemachten Beträge zu regulieren, was diese auch tat. Allerdings lehnt sie die Zahlung einer Einigungsgebühr ab, obwohl diese nach meiner Auffassung angefallen ist.
Was meint Ihr?
Grüße,
Jo
trotz Suchens bin ich bisher nicht fündig geworden, daher stelle ich meine Frage einfach mal ins Forum:
Für den Mandanten habe ich Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall bei der gegn. Vers. angemeldet und die Vers. aufgefordert, die Haftnug anzuerkennen und den Schaden zu regulieren. Es kam zum Streit über den Haftungsgrund, der Gegner seinerseits nahm die Versicherung des Mandanten in Anspruch. Diese lehnte ab, der Gegner klagte. Mit der Versicherung des Unfallgegners habe ich zu diesem Zeitpunkt vereinbart, dass wir keine Widerklage erheben, sondern den Ausgang des Prozesses abwarten. Die Gegnerversicherung sagte zu, entsprechend dem Urteil dann mit umgekehrter Quote zu regulieren.
Nach Abschluss des Verfahrens wurden dem Gegner 50 % vom Gericht zugesprochen. Dementsprechend forderte ich die Gegnerversicherung auf, nun ebenfalls 50% der geltend gemachten Beträge zu regulieren, was diese auch tat. Allerdings lehnt sie die Zahlung einer Einigungsgebühr ab, obwohl diese nach meiner Auffassung angefallen ist.
Was meint Ihr?
Grüße,
Jo