Gerichtskosten bei PKH-Bewilligung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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JO85
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#1

16.11.2014, 13:09

Hallo ihr ;) ich habe da mal eine Frage. Unserer Mandantschaft wurde PKH für einen Teil des Streitwertes bewilligt. Muss die Mandantin für den darüber hinausgehenden Streitwert Gerichtskosten zahlen? Es handelt sich in ihrem Fall um die Widerklägerin. Es wurde nämlich mit dem Gericht hin und her geschrieben, weil ZV drohte und ein Beschluss bzgl. der GK zurück genommen und jetzt droht wieder ZV. Danke schon einmal ;)
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Anahid
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#2

17.11.2014, 10:27

Wenn nur über einen Teilbetrag PKH bewilligt wurde, werden Gerichts- und Anwaltskosten wegen des überschießenden Betrags von der Mandantin zu zahlen sein. GK für Widerklagen werden aber in der Regel erst am Schluss des Verfahrens abgerechnet und da ist ja dann die Frage, wie die KGE lautet.
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#3

17.11.2014, 11:26

Super danke für die Antwort. Ist als Rechnung (also Vorschuss, da Verfahren noch lange nicht abgeschlossen) deklariert...total kurios die ganze Sache. Läuft seit ca. 2 Jahren und es war noch kein Termin...naja mal sehen. Hast du vll auch gerade den passenden Paragraphen dazu? ;)
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#4

17.11.2014, 18:42

§§ 6, 36 GKG

Das Thema hier dreht sich zwar nur um die Quotelung am Ende, betrifft aber auch die teilweise Bewilligung von PKH http://www.rechtspflegerforum.de/showth ... -Quotelung

Dein Mandant ist ja nur insoweit befreit von den Gerichtskosten, wie ihm PKH bewilligt wurde.
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#5

18.11.2014, 13:51

Super vielen lieben Dank!!!
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