Rechnung zum Teil stornieren?
Verfasst: 13.11.2014, 10:34
Wir haben in einer damaligen Sache gegenüber dem Mandanten die außergerichtliche Tätigkeit abgerechnet und in der gleichen Rechnung - da er die Forderung im Wege der Klage verfolgen wollte - ebenfalls die 1,3 VG, eine 1,2 TG sowie Auslagen für einen Termin angesetzt. Die Klage wurde fertiggestellt und bei Gericht eingereicht, der Mandant hat jedoch nie unsere Kostenrechnung gezahlt und die Gerichtskosten wurden von ihm auch nie an das Gericht überwiesen.
Meine Vorgängerin hat den Mandanten einmal gemahnt und eine Zahlungsfrist gesetzt, dann jedoch nichts weiter veranlasst. Jedenfalls habe ich die Akte nun auf dem Tisch wegen der Verjährungsfrist. Nun kann ich ja nicht einfach die alte Rechnung im Wege des Mahnbescheids geltend machen, da er die 1,2 TG +Auslagen für einen Termin ja nicht zahlen muss. Angefallen sind nur die 1,3 Geschäftsgebühr und die 1,3 Verfahrensgebühr + die Postpauschalen.
Muss ich nun die ganze Rechnung stornieren und ihm eine komplett neue schreiben oder kann ich ihm schreiben, dass wir aufgrund des von ihm nicht weiter betriebenen Klageverfahrens bestimmte Teile der Rechnung stornieren, sodass sich nur noch ein Zahlbetrag von X Euro ergibt und diesen Restbetrag dann - wenn er nicht zahlt - im Wege des Mahnverfahrens geltend machen?
Wie sieht es denn mit den Zinsansprüchen aus, wenn ich einen Mahnbescheid beantrage? Ab dem Tag nach der damals von meiner Vorgängerin gesetzten Zahlungsfrist oder - weil ja ein ganz anderer Rechnungsbetrag nunmehr zugrunde liegt - erst Zinsansprüche einen Tag nach der nunmehr gesetzten Zahlungsfrist?
Meine Vorgängerin hat den Mandanten einmal gemahnt und eine Zahlungsfrist gesetzt, dann jedoch nichts weiter veranlasst. Jedenfalls habe ich die Akte nun auf dem Tisch wegen der Verjährungsfrist. Nun kann ich ja nicht einfach die alte Rechnung im Wege des Mahnbescheids geltend machen, da er die 1,2 TG +Auslagen für einen Termin ja nicht zahlen muss. Angefallen sind nur die 1,3 Geschäftsgebühr und die 1,3 Verfahrensgebühr + die Postpauschalen.
Muss ich nun die ganze Rechnung stornieren und ihm eine komplett neue schreiben oder kann ich ihm schreiben, dass wir aufgrund des von ihm nicht weiter betriebenen Klageverfahrens bestimmte Teile der Rechnung stornieren, sodass sich nur noch ein Zahlbetrag von X Euro ergibt und diesen Restbetrag dann - wenn er nicht zahlt - im Wege des Mahnverfahrens geltend machen?
Wie sieht es denn mit den Zinsansprüchen aus, wenn ich einen Mahnbescheid beantrage? Ab dem Tag nach der damals von meiner Vorgängerin gesetzten Zahlungsfrist oder - weil ja ein ganz anderer Rechnungsbetrag nunmehr zugrunde liegt - erst Zinsansprüche einen Tag nach der nunmehr gesetzten Zahlungsfrist?