Abrechnung nach Verw SozR?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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rfa-mo
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#1

27.10.2014, 17:24

Hallo Leute.. folgender Sachverhalt:

Unser Mandant hat ein Schreiben von der Stadtverwaltung erhalten, weil diese ihm die Fahrerlaubnis entziehen wollen, u. a. wg. Drogenkonsum. (Waren im Vorverfahren tätig)

Es erging ein Bescheid zur Entziehung der Fahrerlaubnis...hiergegen haben wir Widerspruch eingelegt (Waren im Widerspruchsverfahren tätig)

Dann kam es zu einem Termin beim Stadtrechtsausschuss

End vom Lied.. Der Widerspruch wurde zurückgewiesen und wir tragen die Kosten des Verfahrens

Jetzt abrechnen:

Eigentlich wird das Vorverfahren und das Widerspruchsverfahren als 2 verschiedene Angelegenheiten angesehen.. leider habe ich diesbezüglich keine plausible Erklärung gefunden

Meine Abrechnung gegenüber der RSch des Mandanten sieht so aus:

GG 2302 Vorverfahren
+7002

GG 2302 Widerspruchsverfahren
+7002

-Anrechnung Vorverfahren auf Widerspruchsverfahren

+VG 3102 beim Stadtrechtsausschuss
-Anrechnung Widerspruchsverfahren auf Verfahren beim Stadtrechtssausschuss

+ 3106 Terminsgebühr
+7002
+Ust

Ist das richtig?? :oops: :oops: :oops:
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Adora Belle
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#2

27.10.2014, 17:30

Wie kommst Du denn in dem Zusammenhang auf Sozialrecht? Fahrerlaubnis ist reinstes Verwaltungsrecht. Es ist 2x die 2300 angefallen, wobei die erste zur Hälfte auf die zweite anzurechnen ist, Vorbemerkung 2.3 Abs.4. Terminsgebühren gibt es außergerichtlich nicht, für die Terminsteilnahme kannst Du nur die GG erhöhen nach §14. Übrigens ist das immer noch das Widerspruchsverfahren, keine Ahnung, was der Stadtrechtsausschuss ist und tut. Aber nach dem Widerspruchsbescheid kann nur noch geklagt werden beim Verwaltungsgericht.
rfa-mo
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#3

27.10.2014, 17:36

Alles klar.. bei uns im System ist komischerweise unter 2302 auch das Verwaltungsrecht mit drin.. deshalb war ich irrtiert...

also 2 x 2300 mit Anrechnung und einer Erhöhung
:thx
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#4

06.07.2015, 14:37

Hallo,
zu diesem Thema habe ich eine weitere Frage:
Welchen Gegenstandswert würdet ihr für ein solches Verfahren in Ansatz bringen? :thx
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Pepples
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#5

06.07.2015, 14:40

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#6

06.07.2015, 14:50

:thx für die schnelle Hilfe
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