KFA 1. und 2. Instanz

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Allein...
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#1

21.10.2014, 11:48

Hallo zusammen...

Mir stellt sich mal wieder ein Problem in den Weg... Bestimmt könnt Ihr mir hier ganz schnell auf die Sprünge helfen...

wir klagen

Teilurteil: 1.254,32€ nebst Zinsen zugesprochen,
19.762,48€ nebst Zinsen abgewiesen.

wir legen Berufung ein

Termin findet statt
Sitzungsunterbrechung

Vergleich: B zahlt "über bereits erstinstanzlich ausgeurteilten Betrag von 1.254,32€ nebst Zinsen ... - an K einen Betrag von 4.000,00€."
Damit sind sämtlich mit der Klage geltend gemachten Ansprüche d. K. abgegolten.
Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden wie folgt aufgeteilt: GK beider Instanzen trägt B, Kosten des Vergleichs werden gegeneinander
aufgehoben. Im Übrigen tragen außergerichtliche Kosten B zu 20% und K zu 80%

Hinweis: Streitwert Berufungsinstanz auf 19.762,48€ festgesetzt; Vergleich hat einen Mehrwert i. H. v. 4.998,24€.

Wie sieht mein/sehen meine KAA aus (muss ich zwei machen?)? § 106 ZPO?

Kann mir jemand helfen? :oops:
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Liesel
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#2

21.10.2014, 11:51

Bitte erst einen kleinen Vorschlag als Diskussionsgrundlage machen. :wink:
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Adora Belle
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#3

21.10.2014, 11:59

Ich frage mich, warum der Vergleich nun auch noch einen Mehrwert hat. Das passt gar nicht zum geschilderten Vergleich.
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#4

21.10.2014, 12:15

Also ich denke ich mache einen KAA nach §106ZPO an Gericht erster Instanz und bringe darin 1. und 2. Instanz unter.

1.Instanz
GW 26015,04€
3100 1,3
3104 1,2
+Reisekosten+Abwesenheitsgeld+PTE+USt

2.Instanz
GW ?
3200 1,6
3202 1,2


und nun hört es auch schon auf.... hmmm?
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#5

21.10.2014, 12:17

Adora Belle hat geschrieben:Ich frage mich, warum der Vergleich nun auch noch einen Mehrwert hat. Das passt gar nicht zum geschilderten Vergleich.

Dies steht so im Terminprotokoll!
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#6

21.10.2014, 12:18

Wie kommst Du hier
Allein... hat geschrieben:Teilurteil: 1.254,32€ nebst Zinsen zugesprochen,
19.762,48€ nebst Zinsen abgewiesen.
auf einen Wert von 26.015,04€?
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#7

21.10.2014, 12:32

Sorry,
Klage eingereicht über 26.015,04€

dann Teilurteil
1.254,32€
19.762,48 €

und Beschluss OLG "Dem Erlass eines Teilurteils dürfte das Verbot widerstreitender Entscheidungen nicht entgegenstehen. Die geltend gemachten Ansprüche ... und die geforderte Zulage von
4.998,24€
sind prozessual und materiellrechtlich unabhängig voneinander."
Weiterer Passus in diesem Beschluss: "Nach alledem könnten Erfolgsaussichten für die Berufung d. K. allenfalls i.H. eines Betrags von 1.015,37€ zzgl. MwSt bestehen. Die gütliche Einigung wird angeraten."
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#8

21.10.2014, 12:46

Klage eingereicht über 26.015,04€

dann Teilurteil
1.254,32€
19.762,48 €


Und was ist mit den 4.998,24 Euro passiert?
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#9

21.10.2014, 12:51

tja, die sind sozusagen noch offen!? :oops:

Dachte, das wäre dieser Mehrwert!? Das ist doch genau die Summe.


Ich verstehe es ja gerade nicht.... :cry:
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#10

21.10.2014, 12:55

Du schreibst, daß in der I. Instanz 26.015,04 Euro eingeklagt wurden. Nach deinem Vortrag wurde dann entschieden über 21.016,80 Euro. Da kann etwas nicht stimmen.
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