ja, im antrag der klageschrift = 26.015,04€
kann es sein, dass wegen des teilurteils noch die differenz offen ist? Müsste noch über den "Rest" 4.998,24€ ein Urteil ergehen?
habe die ganz akte nochmal durchgeblättert, es gibt keine klagerücknahme o.ä. für diese 4.998,24€.
Ich blicke nicht mehr durch...
KFA 1. und 2. Instanz
- niva
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Wenn du ein Urteil hast, dann muss da irgendwas über diesen Rest stehen, bei einem Urteil bleibt nichts offen.
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Guten Morgen.
Neuer Tag mit neuem Elan... Habe gerade nochmal das Teilurteil durchgelesen. Am Ende dieses Teilurteils steht:
"Hinsichtlich des von der Kl geltend gemachten weiteren Werklohns in HÖhe von brutto 4.998,24€ ist der Rechtsstreit noch nicht zur Entscheidung reif."
Und nun???
Neuer Tag mit neuem Elan... Habe gerade nochmal das Teilurteil durchgelesen. Am Ende dieses Teilurteils steht:
"Hinsichtlich des von der Kl geltend gemachten weiteren Werklohns in HÖhe von brutto 4.998,24€ ist der Rechtsstreit noch nicht zur Entscheidung reif."
Und nun???
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Kann es sein, dass die 1. Instanz hinsichtlich dieses Betrages noch gar nicht abgeschlossen war, und der Wert jetzt in der 2. Instanz, die bezüglich des schon entschiedenen Teils stattfand, mitverglichen wurde?
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Ja, das hört sich logisch an.
Die 1. Instanz "endete" mit dem Teilurteil und diesem Zusatz im T-protokoll, dass Rechtsstreit hinsichtlich der 4.998,24€ noch nicht entscheidungsreif sei. Daraufhin Berufung eingelegt und jetzt mitverglichen.
Die 1. Instanz "endete" mit dem Teilurteil und diesem Zusatz im T-protokoll, dass Rechtsstreit hinsichtlich der 4.998,24€ noch nicht entscheidungsreif sei. Daraufhin Berufung eingelegt und jetzt mitverglichen.
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Ja super, dann sind wir auch in Beitrag #15 schon fast bei einem vollständigen Sachverhalt angekommen.
Falls der jetzt stimmt (war ja nur ne wilde Vermutung bisher) könntest Du dann wohl einen Vorschlag für den KFA unterbreiten.
Falls der jetzt stimmt (war ja nur ne wilde Vermutung bisher) könntest Du dann wohl einen Vorschlag für den KFA unterbreiten.
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Allein... hat geschrieben:Also ich denke ich mache einen KAA nach §106ZPO an Gericht erster Instanz und bringe darin 1. und 2. Instanz unter.
1.Instanz
GW 26015,04€
3100 1,3
3104 1,2
+Reisekosten+Abwesenheitsgeld+PTE+USt
2.Instanz
GW ?
3200 1,6
3202 1,2
und nun hört es auch schon auf.... hmmm?
- Adora Belle
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Über welchen Betrag wurde denn nun Berufung eingelegt? 19.000?