Katta hat geschrieben:Die 40 € PTE wären richtig, wenn die GG richtig wäre...
Die Tätigkeit außergerichtlich und gerichtlich ist evtl. ähnlich ABER verschiedene Angelegenheiten im Sinne des RVG
Der Rest ist hier ja schon kommentiert...
KFA Selbstständiges Beweisverfahren: Geschäftsgebühr
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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