Abrechnung Vertragsprüfung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Annelise
Forenfachkraft
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#1

23.09.2014, 15:03

Hallo,
ich habe hier eine Angelegenheit von einer neuen Mandantin vorliegen. Sie und ihr Mann leben getrennt. Eine Notarin hat zwei Verträge wegen der Scheidungsfolgenvereinbarung und wegen der Hausübertragung entworfen. Unsere Mandantin hat ihrer damaligen Anwältin die Verträge zwecks Überarbeitung und Prüfung vorgelegt. Die damalige Anwältin hat mit der Notarin und mit der Anwältin des Mannes Schriftverkehr geführt. Auch hat sie die Verträge überarbeitet. Jetzt hat unsere Mandantin die Rechnungen ihrer alten Anwältin bekommen. Die Anwältin hat in dieser Angelegenheit zweimal abgerechnet. Einmal die Scheidungsfolgenvereinbarung und einmal die Hausübertragung. Beide Male eine GB und einmal eine EG. Jetzt meine Frage: Darf die Anwältin die Sache als zwei Angelegenheiten abrechnen? Wann gilt etwas als eine Angelegenheit?

Danke!
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