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Anspruch auf Löschung Domain - wie abrechnen?

Verfasst: 23.09.2014, 10:12
von sansibar
Liebe Forenos,
eigentlich steht alles schon in der Überschrift - ich bin vollkommen ideenlos, wie ich das abrechnen soll. Der Gegner fühlte sich ehrverletzt und machte außergerichtlich einen Löschungsanspruch geltend. Kann mir jemand einen Tipp geben?

Re: Anspruch auf Löschung Domain - wie abrechnen?

Verfasst: 23.09.2014, 17:29
von sansibar
Keine/r ne Idee? Ich hab langsam das Gefühl, ich krieg immer die Exoten auf den Tisch, zu denen kaum jemandem was einfällt :roll:

Re: Anspruch auf Löschung Domain - wie abrechnen?

Verfasst: 23.09.2014, 17:32
von Liesel
Ich würde hier über 23 Abs. 3 RVG gehen - entweder schätzen oder Regelstreitwert.

Re: Anspruch auf Löschung Domain - wie abrechnen?

Verfasst: 23.09.2014, 17:33
von sansibar
Danke, Liesel, und du würdest ganz normal eine 2300 abrechnen?

Re: Anspruch auf Löschung Domain - wie abrechnen?

Verfasst: 23.09.2014, 17:37
von Liesel
Jep. Was willst du denn sonst nehmen?

Re: Anspruch auf Löschung Domain - wie abrechnen?

Verfasst: 23.09.2014, 17:55
von sansibar
Tja, manchmal komm ich auf die einfachsten Sachen nicht, weil ich denke, es müsste doch eigentlich viel komplizierter sein... Danke und schönen Feierabend, Liesel

Re: Anspruch auf Löschung Domain - wie abrechnen?

Verfasst: 23.09.2014, 17:56
von Liesel
Danke, Dir auch. :wink2