Gegen wen rechne ich restliche Kosten aus KAA ab?
- Muschel
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Ich habe jetzt alles mit der RSV abgerechnet. Mal schauen was zurück kommt.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
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hier ist aber eine Erhöhungsgebühr nicht enthalten.Muschel hat geschrieben:
Vorschlag:
1,3 GG aus 652,00 (Widerklagewert)
1,3 VG aus Gesamtstreitwert (Klage: 2358,43 €, Widerklage: 652,00)
Anrechnung 0,65 aus 652,00 €
1,2 TG aus 2.358,43 €
1,0 EG aus 652,00 €
Fahrtkosten, Auslagen, MWSt
Abzüglich Zahlung gegne. Haftpflicht sowie Abzug Zahlung Kläger laut KFB?????
- elise98de
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Hier ist die Frage, ob der Haftpflichtversicherer des Mandanten die Kanzlei von Muschel beauftragt hat oder nicht. Wenn ja hätte in den KAA eine Erhöhungsgebühr bezüglich des SW der Klage mit rein gemusst.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen
(Türkisches Sprichwort)
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- Tigerle
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genau das meinte ichelise98de hat geschrieben:Hier ist die Frage, ob der Haftpflichtversicherer des Mandanten die Kanzlei von Muschel beauftragt hat oder nicht. Wenn ja hätte in den KAA eine Erhöhungsgebühr bezüglich des SW der Klage mit rein gemusst.
Die RSV des Mandanten wird auch sicherlich nicht die Kosten für die Vertretung der HV zahlen (es sei denn natürlich, sie wäre gleichzeitig auch die RSV der HV, wovon ich aber mal nicht ausgehe).
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Bei der Ausgangslage hat die RSV des Mandanten mit der Sache überhaupt gar nichts zu tun. Die eigene HV ist Prozeßführerin sowohl zur Abwehr der gegnerischen Ansprüche (die Gegenseite hat ja wohl zuerst geklagt), als auch zur Durchsetzung der eigenen (Widerklage). Nimmt sich der Mandant einen eigenen Anwalt, so zahlt er den auch, da er dann a) seine Versicherungsbedingungen nicht gelesen hat, b) seine eigene HV nicht über die ihm zugestellte Klage informiert und c) der Anwalt es versäumt hat, den Mandanten darauf hinzuweisen, daß in so einem Fall seine eigene HV den Prozeß für ihn führt und auch zahlt.Unser Mandant macht Schadenersatzansprüche gegen gegn. Haftpflicht geltend. Gegner macht ebenfalls Schadenersatz geltend und reicht Klage ein. Wir haben Widerklage eingereicht
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Also hätte ich mit der Haftpflicht des Mdt. abrechnen müssen? Diese hat uns mit der Wahrnehmung beauftragt als der Gegner seine Schadenersatzansprüche geltend gemacht hat.
Na dann wird mich die RSV sicherlich darauf hinweisen, habe nämlich mittlerweile die Rechnung schon losgefaxt.
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Du schreibst selber dass Euch die Haftpflichtversicherung beauftragt hat, also ist sie Auftraggeber und Ihr müsst gegenüber dieser abrechnen.Muschel hat geschrieben:Also hätte ich mit der Haftpflicht des Mdt. abrechnen müssen? Diese hat uns mit der Wahrnehmung beauftragt als der Gegner seine Schadenersatzansprüche geltend gemacht hat.
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Ja bzw. eben im KAA die Erhöhungsgebühr über den Klagewert mit einstellen.
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