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Re: Gegen wen rechne ich restliche Kosten aus KAA ab?

Verfasst: 27.08.2014, 16:01
von Tigerle
und mit wem rechnest die Erhöhungsgebühr den 2. Auftraggeber ab, mit der eigenen Haftpflicht?

Re: Gegen wen rechne ich restliche Kosten aus KAA ab?

Verfasst: 27.08.2014, 17:14
von Muschel
Ich habe jetzt alles mit der RSV abgerechnet. Mal schauen was zurück kommt. :?

Re: Gegen wen rechne ich restliche Kosten aus KAA ab?

Verfasst: 27.08.2014, 17:34
von Tigerle
Muschel hat geschrieben:
Vorschlag:
1,3 GG aus 652,00 (Widerklagewert)
1,3 VG aus Gesamtstreitwert (Klage: 2358,43 €, Widerklage: 652,00)
Anrechnung 0,65 aus 652,00 €
1,2 TG aus 2.358,43 €
1,0 EG aus 652,00 €
Fahrtkosten, Auslagen, MWSt

Abzüglich Zahlung gegne. Haftpflicht sowie Abzug Zahlung Kläger laut KFB?????
hier ist aber eine Erhöhungsgebühr nicht enthalten.

Re: Gegen wen rechne ich restliche Kosten aus KAA ab?

Verfasst: 27.08.2014, 17:38
von elise98de
Hier ist die Frage, ob der Haftpflichtversicherer des Mandanten die Kanzlei von Muschel beauftragt hat oder nicht. Wenn ja hätte in den KAA eine Erhöhungsgebühr bezüglich des SW der Klage mit rein gemusst.

Re: Gegen wen rechne ich restliche Kosten aus KAA ab?

Verfasst: 27.08.2014, 17:41
von Tigerle
elise98de hat geschrieben:Hier ist die Frage, ob der Haftpflichtversicherer des Mandanten die Kanzlei von Muschel beauftragt hat oder nicht. Wenn ja hätte in den KAA eine Erhöhungsgebühr bezüglich des SW der Klage mit rein gemusst.
genau das meinte ich :)

Re: Gegen wen rechne ich restliche Kosten aus KAA ab?

Verfasst: 27.08.2014, 20:43
von tiko73
Die RSV des Mandanten wird auch sicherlich nicht die Kosten für die Vertretung der HV zahlen (es sei denn natürlich, sie wäre gleichzeitig auch die RSV der HV, wovon ich aber mal nicht ausgehe).

Re: Gegen wen rechne ich restliche Kosten aus KAA ab?

Verfasst: 27.08.2014, 20:59
von Soenny
Unser Mandant macht Schadenersatzansprüche gegen gegn. Haftpflicht geltend. Gegner macht ebenfalls Schadenersatz geltend und reicht Klage ein. Wir haben Widerklage eingereicht
Bei der Ausgangslage hat die RSV des Mandanten mit der Sache überhaupt gar nichts zu tun. Die eigene HV ist Prozeßführerin sowohl zur Abwehr der gegnerischen Ansprüche (die Gegenseite hat ja wohl zuerst geklagt), als auch zur Durchsetzung der eigenen (Widerklage). Nimmt sich der Mandant einen eigenen Anwalt, so zahlt er den auch, da er dann a) seine Versicherungsbedingungen nicht gelesen hat, b) seine eigene HV nicht über die ihm zugestellte Klage informiert und c) der Anwalt es versäumt hat, den Mandanten darauf hinzuweisen, daß in so einem Fall seine eigene HV den Prozeß für ihn führt und auch zahlt.

Re: Gegen wen rechne ich restliche Kosten aus KAA ab?

Verfasst: 28.08.2014, 12:09
von Muschel
Also hätte ich mit der Haftpflicht des Mdt. abrechnen müssen? Diese hat uns mit der Wahrnehmung beauftragt als der Gegner seine Schadenersatzansprüche geltend gemacht hat. :roll:

Na dann wird mich die RSV sicherlich darauf hinweisen, habe nämlich mittlerweile die Rechnung schon losgefaxt. :?

Re: Gegen wen rechne ich restliche Kosten aus KAA ab?

Verfasst: 28.08.2014, 13:05
von Tigerle
Muschel hat geschrieben:Also hätte ich mit der Haftpflicht des Mdt. abrechnen müssen? Diese hat uns mit der Wahrnehmung beauftragt als der Gegner seine Schadenersatzansprüche geltend gemacht hat. :roll:
Du schreibst selber dass Euch die Haftpflichtversicherung beauftragt hat, also ist sie Auftraggeber und Ihr müsst gegenüber dieser abrechnen.

Re: Gegen wen rechne ich restliche Kosten aus KAA ab?

Verfasst: 28.08.2014, 13:20
von elise98de
Ja bzw. eben im KAA die Erhöhungsgebühr über den Klagewert mit einstellen.