Gegen wen rechne ich restliche Kosten aus KAA ab?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tigerle
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#11

27.08.2014, 16:01

und mit wem rechnest die Erhöhungsgebühr den 2. Auftraggeber ab, mit der eigenen Haftpflicht?
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Muschel
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#12

27.08.2014, 17:14

Ich habe jetzt alles mit der RSV abgerechnet. Mal schauen was zurück kommt. :?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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#13

27.08.2014, 17:34

Muschel hat geschrieben:
Vorschlag:
1,3 GG aus 652,00 (Widerklagewert)
1,3 VG aus Gesamtstreitwert (Klage: 2358,43 €, Widerklage: 652,00)
Anrechnung 0,65 aus 652,00 €
1,2 TG aus 2.358,43 €
1,0 EG aus 652,00 €
Fahrtkosten, Auslagen, MWSt

Abzüglich Zahlung gegne. Haftpflicht sowie Abzug Zahlung Kläger laut KFB?????
hier ist aber eine Erhöhungsgebühr nicht enthalten.
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#14

27.08.2014, 17:38

Hier ist die Frage, ob der Haftpflichtversicherer des Mandanten die Kanzlei von Muschel beauftragt hat oder nicht. Wenn ja hätte in den KAA eine Erhöhungsgebühr bezüglich des SW der Klage mit rein gemusst.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


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#15

27.08.2014, 17:41

elise98de hat geschrieben:Hier ist die Frage, ob der Haftpflichtversicherer des Mandanten die Kanzlei von Muschel beauftragt hat oder nicht. Wenn ja hätte in den KAA eine Erhöhungsgebühr bezüglich des SW der Klage mit rein gemusst.
genau das meinte ich :)
tiko73

#16

27.08.2014, 20:43

Die RSV des Mandanten wird auch sicherlich nicht die Kosten für die Vertretung der HV zahlen (es sei denn natürlich, sie wäre gleichzeitig auch die RSV der HV, wovon ich aber mal nicht ausgehe).
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#17

27.08.2014, 20:59

Unser Mandant macht Schadenersatzansprüche gegen gegn. Haftpflicht geltend. Gegner macht ebenfalls Schadenersatz geltend und reicht Klage ein. Wir haben Widerklage eingereicht
Bei der Ausgangslage hat die RSV des Mandanten mit der Sache überhaupt gar nichts zu tun. Die eigene HV ist Prozeßführerin sowohl zur Abwehr der gegnerischen Ansprüche (die Gegenseite hat ja wohl zuerst geklagt), als auch zur Durchsetzung der eigenen (Widerklage). Nimmt sich der Mandant einen eigenen Anwalt, so zahlt er den auch, da er dann a) seine Versicherungsbedingungen nicht gelesen hat, b) seine eigene HV nicht über die ihm zugestellte Klage informiert und c) der Anwalt es versäumt hat, den Mandanten darauf hinzuweisen, daß in so einem Fall seine eigene HV den Prozeß für ihn führt und auch zahlt.
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Muschel
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#18

28.08.2014, 12:09

Also hätte ich mit der Haftpflicht des Mdt. abrechnen müssen? Diese hat uns mit der Wahrnehmung beauftragt als der Gegner seine Schadenersatzansprüche geltend gemacht hat. :roll:

Na dann wird mich die RSV sicherlich darauf hinweisen, habe nämlich mittlerweile die Rechnung schon losgefaxt. :?
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#19

28.08.2014, 13:05

Muschel hat geschrieben:Also hätte ich mit der Haftpflicht des Mdt. abrechnen müssen? Diese hat uns mit der Wahrnehmung beauftragt als der Gegner seine Schadenersatzansprüche geltend gemacht hat. :roll:
Du schreibst selber dass Euch die Haftpflichtversicherung beauftragt hat, also ist sie Auftraggeber und Ihr müsst gegenüber dieser abrechnen.
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#20

28.08.2014, 13:20

Ja bzw. eben im KAA die Erhöhungsgebühr über den Klagewert mit einstellen.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
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(Türkisches Sprichwort)


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