KFB falsch - praktisches procedere?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
sansibar
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#1

31.07.2014, 10:58

Liebe Forenos,
die Gegenseite hat gegen einen KFB sofortige Erinnerung eingelegt, weil ich versehentlich neue Gebühren in Ansatz gebracht habe. Ich schreibe jetzt an das Gericht, dass ich den Antrag entsprechend korrigiere. ABER: Wir haben schon die vollstreckbare Ausfertigung hier, eine Zahlung ist noch nicht erfolgt. Weiß jemand, wie das Gericht nun vorgeht? Rückfestsetzung des zu hohen Betrages oder "Einkassieren" des falschen Beschlusses und Erlass eines neuen? Ich könnte dann ja mit meinem heutigen Schriftsatz die vollstreckbare Ausfertigung gleich zurückreichen, will mich aber auch nicht blamieren....
Grüße - sansibar
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#2

31.07.2014, 11:02

Normalerweise wird der alte einkassiert und ein neuer gemacht. Ersatzweise wird der alte berichtigt, dann brauchen sie den aber auch zwecks Verbindung.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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#3

31.07.2014, 11:03

Vielen Dank, Torfrau, dann schick ich den gleich mit.
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#4

31.07.2014, 12:33

Das Mitschicken ist auch tunlich. Eine Berichtigung kommt hier gerade nicht in Betracht, da es kein Verfahren nach § 319 ZPO, sondern ein Rechtsbehelfsverfahren ist. Es wird eine neue vollstreckbare Ausfertigung erteilt. In der Erinnerungsabhilfe-Entscheidung steht auch drin, dass der Ursprungsbeschluss abgeändert oder aufgehoben wird. Passieren kann da eigentlich nix. Die Gegenseite sieht aber durch die Titelrückgabe auf jeden Fall den guten Willen.
Zuletzt geändert von 13 am 31.07.2014, 17:43, insgesamt 1-mal geändert.
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#5

31.07.2014, 16:49

Vielen Dank 13 :wink1
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#6

31.07.2014, 17:10

@13, wenn Du das jetzt allen Rechtspflegern sagen würdest, die trotz Rechtsbehelf von Amts wegen berichtigen, wäre ich Dir sehr verbunden :mrgreen:
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#7

31.07.2014, 17:51

Solches höre ich auch immer wieder. Das ist die für mich unverständliche Panik-Einstellung bezüglich des Einfangens eines Rechtsmittels, was eigentlich keine Schande oder Blamage ist, sondern zur Fortbildung des Rechts (oder des eigenen Verstandes) beiträgt.

Außerdem habe ich es hier schon einmal erwähnt: Wer ohne Genehmigung der Parteien einfach auf § 319 ZPO einschwenkt, nimmt dem Rechtsmittelführer die Beschwerdekosten für einen erfolgreichen Rechtsbehelf. Wenn das zu einem erneuten Rechtsmittel führt, dann möchte ich den Betreffenden sehen, der dann die Beschwerdeentscheidung lesen darf... :mrgreen:
Als Rechtsmittelführer würde ich mir ein derart unzulässiges Verhalten des Gerichts auf keinen Fall bieten lassen.

Hinzu kommt die Gefühlsduselei, man dürfe dem unterlegenen Part die Kosten nicht auferlegen, weil dieser ja für einen Gerichtslapsus nichts kann. Deshalb versucht man mit § 319 ZPO das Fällen einer KGE zu umgehen. Das ist purer Tinnef. Es ist gesetzlich verankert, dass die unterlegene Partei die Verfahrenskosten zu tragen hat. Da sind Gefühlsanwandlungen nun wirklich völlig fehl am Platze.
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#8

31.07.2014, 18:01

Och 13 es gibt auch andere Varianten bei solchen Sachen :mrgreen:

Dickes Verfahren mit vorausgegangenem Beweissicherungsverfahren, Teil-Anerkenntnis, dann VU über Rest. Ich stelle KFA nach 104. Es dauert Wochen, ich kriege den KFB mit Klausel und Zustellung. Gegenseite moniert und moniert und eine deiner Kolleginnen verzweifelt fast. Ich korrigiere den KFA einmal, paßt der Gegenseite aber immer noch nicht, woraufhin mich deine Kollegin angerufen hat und meinte, Gegenseite hätte doch Recht, was ich will, es gäbe bei VU nur die 0,5 in diesem Fall. Jo normal, aber hier nix normal, weil vorher schon Teil-Anerkenntnis, und zwar im Termin! Ahhhhhhh und dann kam:

"Och wissen Sie was, ich erlasse den KFB jetzt einfach komplett neu, wie Sie abgerechnet haben, stimmt ja jetzt."

Gemacht getan, ich habe den neuen KFB, wieder mit Klausel und Zustellung. Weder im neuen KFB steht, daß der alte vom XXX ungültig ist, noch gibt es einen Beschluß oder sonst was, daß der ungültige zurück muß und nu? :mrgreen:
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#9

31.07.2014, 22:11

Und nu? Das Gericht anzünden... :pfeif :mrgreen:

Ich habe ab morgen wieder Anwärter auszubilden und darf mich dann auch wieder mal mit dem Phänomen herumschlagen, dass alles aus dem Studium für die Praxis völlig unbrauchbar ist und das, was praktische Relevanz hat, gar nicht erst gelehrt wird. Da hilft nix außer intervenieren, bis es richtig ist, notfalls über den Rechtsbehelf. Und dann bloß nicht auf eine "Berichtigung" nach § 319 ZPO einlassen. :roll: Es ist zwar oft lästig, aber man muss sich auch seine uneinsichtigen Gerichte erziehen. 8)
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#10

01.08.2014, 06:12

@Sanny: Da hat sich die Rechtspflegerin aber hübsch in die Sch... gefahren. Das ist ja gruselig! Klingt sehr nach Anfängerin, aber es ist mir ein Rätsel, warum man sich in solchen Situationen nicht an erfahrene Kollegen wendet (und sei es hier bzw im Rpflforum). So haben wir doch alle mal angefangen. An Deiner Stelle würde ich da wahrscheinlich Rechtsmittel einlegen, zumal Du ja der Meinung bist, dass der erste KFB richtig war.
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