Streitwert Drittschuldnerklage / Gebührenanrechnung
Verfasst: 31.07.2014, 07:53
Guten Morgen. Ich hätte da mal zwei Fragen:
1) Den Streitwert einer Drittschuldnerklage (Gehaltsleistungen) errechne ich doch wie folgt oder?
3-facher Jahreswert des pfändbaren Anteils zzgl. Rückstand gem. § 42 GKG
2) Ich habe zwei Rechnungen bzgl. Geschäftsgebühren, dann wurde Klage eingereicht für beide in den jeweiligen Rechnungen behandelten Themen. Meine Frage, muss ich jetzt beide Geschäftsgebühren anrechnen, so dass sich die Verfahrensgebühr quasi aufhebt? Ich hatte diese Konstellation noch nicht und bin mir jetzt unsicher.
Danke schon jetzt für Antworten.
1) Den Streitwert einer Drittschuldnerklage (Gehaltsleistungen) errechne ich doch wie folgt oder?
3-facher Jahreswert des pfändbaren Anteils zzgl. Rückstand gem. § 42 GKG
2) Ich habe zwei Rechnungen bzgl. Geschäftsgebühren, dann wurde Klage eingereicht für beide in den jeweiligen Rechnungen behandelten Themen. Meine Frage, muss ich jetzt beide Geschäftsgebühren anrechnen, so dass sich die Verfahrensgebühr quasi aufhebt? Ich hatte diese Konstellation noch nicht und bin mir jetzt unsicher.
Danke schon jetzt für Antworten.