Streitwert Drittschuldnerklage / Gebührenanrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
JO85
Forenfachkraft
Beiträge: 135
Registriert: 12.08.2013, 15:06
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

31.07.2014, 07:53

Guten Morgen. Ich hätte da mal zwei Fragen:

1) Den Streitwert einer Drittschuldnerklage (Gehaltsleistungen) errechne ich doch wie folgt oder?
3-facher Jahreswert des pfändbaren Anteils zzgl. Rückstand gem. § 42 GKG

2) Ich habe zwei Rechnungen bzgl. Geschäftsgebühren, dann wurde Klage eingereicht für beide in den jeweiligen Rechnungen behandelten Themen. Meine Frage, muss ich jetzt beide Geschäftsgebühren anrechnen, so dass sich die Verfahrensgebühr quasi aufhebt? Ich hatte diese Konstellation noch nicht und bin mir jetzt unsicher.

Danke schon jetzt für Antworten. :lol:
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

31.07.2014, 09:17

1) Zum Streitwert der Drittschuldnerklage findest Du hier was vollstreckungspraxis-drittschuldnerklag ... rts-f43983

2) Geht es um die Rechnung an den Mandanten oder die Kostenfestsetzung?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
JO85
Forenfachkraft
Beiträge: 135
Registriert: 12.08.2013, 15:06
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

31.07.2014, 11:46

1) danke ;)
2) Abschlussrechnung an den Mandanten muss erstellt werden.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

31.07.2014, 12:46

Zu Deiner 2. Frage hatten wir hier schon einmal eine Diskussion: http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=4& ... n#p1740044

Ich bleibe weiterhin bei meiner Auffassung, dass grundsätzlich jede GG auf die VG zur Hälfte angerechnet werden muss. Weiter bin ich der Meinung, dass hier § 15 III RVG analog anzuwenden ist, was bedeutet, dass höchstens angerechnet wird eine 0,75 aus dem Gesamtstreitwert.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
JO85
Forenfachkraft
Beiträge: 135
Registriert: 12.08.2013, 15:06
Beruf: RA-Fachangestellte

#5

31.07.2014, 14:08

das problem hier ist, dass der jeweilige streitwert für die geschäftsgebühren höher liegt, als die eingeklagte forderung...ich lese erstmal und dann gucke ich. bin aber auch der meinung, dass "jede" GG an die VG anzurechnen ist... ;)
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#6

31.07.2014, 17:41

Na dann ist es doch ganz einfach. Dann brauchst Du nur nach dem in den Rechtsstreit übergegangenen Wert anzurechnen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten