PKH Nebenklage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ulili
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#1

29.04.2014, 13:34

Hallo,

die PKH-Abrechnung in Strafsachen, ist die genau wie in Zivilsachen?

Also ich habe bei §§ 45, 49 RVG die Gebühren des Pflichtverteigers sowie unter § 13 die des Wahlverteidigers, Mittelgebühr, genommen. Gegenstandswert haben wir ja nicht und ansonsten die angefallenen Nummern des VV.

Da abszusehen ist, dass derjenigen, den wir vertreten haben, niemals erwerbstätig werden wird bzw. nie in der Lage sein wird, arbeiten gehen zu können, gibt es doch nichts Weiteres für mich zu beachten oder?

Viele Grüße und :thx
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