PKH Vorschuss von KFA abziehen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Rosemarie88
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#1

24.04.2014, 10:23

Halli Hallo,

vielleicht kann mir jemand kurz helfen.

In einer sozialrechtlichen Angelegenheit haben wir gewonnen und Gegner soll Kosten erstatten. Wir hatten auch PKH bewilligt bekommen und einen Vorschuss erhalten.

Jetzt will ich den KFA nach § 197 SGG machen. Soll ich jetzt den erhaltenen PKH Vorschuss abziehen??? :shock: :shock:

:thx im Voraus :D
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Liesel
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#2

24.04.2014, 10:29

Wieso denn nicht? Willst du den Vorschuss an die Staatskasse zurückzahlen? :wink:
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#3

24.04.2014, 10:33

Irgendwie habe ich da nen Denkfehler.

Holt sich die Staatskasse dann das verauslagte beim Gegner wieder???
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#4

24.04.2014, 10:33

Jep.
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#5

24.04.2014, 10:35

Und ich hatte damals das außergerichtliche Verfahren mit BH abgerechnet, also 99,96 € bekommen.

In dem KFA nehme ich ja jetzt auch das Vorverfahren rein. Da muss ich doch bestimmt die 99,96 € auch abziehen oder? :roll: :roll:
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#6

24.04.2014, 10:46

Die GeschG kannst du nicht im KfA unterbringen. Die mußt du der Gegenseite gesondert berechnen.

Entweder du ziehst die BerH-Gebühr dort ab oder erstattest der Staatskasse dann bei Zahlung durch die Behörde die Gebühr.
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#7

24.04.2014, 12:39

Liesel hat geschrieben:Die GeschG kannst du nicht im KfA unterbringen. Die mußt du der Gegenseite gesondert berechnen.

Entweder du ziehst die BerH-Gebühr dort ab oder erstattest der Staatskasse dann bei Zahlung durch die Behörde die Gebühr.
Ich kenn mich da ja auch nicht wirklich aus, aber ist das mit der GeschG im sozialrechtlichen Verfahren nicht anders? Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass die da sehr wohl festgesetzt wird...
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#8

24.04.2014, 15:56

Ja - ich kann auch das Vorverfahren mit festsetzen lassen. Habe ich jetzt auch gemacht unter Berücksichtigung der PKH-Vorschuss-Zahlung ... :D
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