Versäumnisurteil - Einspurch - Abrechnung?!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Bierjunge
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#1

19.03.2014, 15:08

Servus liebe Kolleginnen,

meine heutige Frage bezieht sich auf ein Verfahren, in dem mehrfach verhandelt wurde und in einem Termin ein Versäumnisurteil zu unseren Lasten ergangen ist, gegen das wir Einspruch eingelegt haben. Danach wurde wieder verhandelt und ein Vergleich mit folgendem Wortlaut geschlossen:

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin, mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die die Beklage (WIR) trägt.

Jetzt hat die Klägerin einen KFA für Veräumnisurteil/Einspruchverfahren wie folgt eingereicht:

1,3 Verfahrensgebühr
0,5 Terminsgebühr
keine Reisekosten

Ist das korrekt, meines Erachtens schon, oder? Wir müssen das ja tragen, alles andere geht zu seinen eigenen Lasten laut Vergleich. Mehr kann er ja quasi nicht abrechnen!

:thx
Liebe Grüße, Kristin
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Liesel
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#2

19.03.2014, 15:23

Die berechneten Gebühren sind nicht erstattungsfähig. Kosten der Säumnis wären nur angefallene Reisekosten und ggf. Parteikosten für den Termin, in dem das VU erging. Die VG und TG wären auch ohne eure "Säumnis" entstanden.
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Bierjunge
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#3

19.03.2014, 15:26

Öhm crass.-.. da bin ick platt. OK, danke dafür :wink: Könntest du mir einen Kommentar nennen wo ich diesen Sachverhalt finde?
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Adora Belle
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#4

19.03.2014, 15:27

Musst Du nur mal "Kosten der Säumnis" googeln. Oder auch hier im Forum suchen. Das haben wir schon mehrfach besprochen.
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Bierjunge
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#5

19.03.2014, 15:31

Gut, dann suche ich mich noch mal schlau :lol:
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#6

19.03.2014, 15:32

Im Forum solltest du fündig werden. :mrgreen:
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