Terminsanwalt und PKH-Bewilligung
Verfasst: 14.03.2014, 15:20
Hallo,
wir haben einen Rechtsanwalt bei einem auswärtigen Gericht beauftragt, den Termin für uns wahrzunehmen.
Jetzt bekommen wir seine Liquidation (PKH-Gebühren) wie folgt mit der Bitte um Ausgleichung des hälftigen Betrages:
1,3 Verfahrensgeb. 3100
0,65 Verfahrensgeb. Vertretung in einem Termin
1,2 3401
Pauschale
19 % Mehrwersteuer
Vereinbart war die hälftige Teilung aller PKH-Gebühren. Uns wurde PKH bewilligt mit der Maßgabe, dass die Mehrkosten, die durch einen auswärtigen Anwalt enstehen nicht die Höhe der Vergütung eins Verkehrsanwalts am Wohnort nicht übersteigen.
Wir hatten in unserer PKH-Liquidation lediglich abgerechnet:
1,3 Verfahrensgeb. 3100
1,2 Terminsgeb. 3104
Irgendetwas stimmt hier doch nicht ? Könnt Ihr mir helfen ? Danke
PS: Ich glaube irgendwie ist hier eine Verfahrensgeb. zuviel vom Terminsanwalt abgerechnet worden oder?
wir haben einen Rechtsanwalt bei einem auswärtigen Gericht beauftragt, den Termin für uns wahrzunehmen.
Jetzt bekommen wir seine Liquidation (PKH-Gebühren) wie folgt mit der Bitte um Ausgleichung des hälftigen Betrages:
1,3 Verfahrensgeb. 3100
0,65 Verfahrensgeb. Vertretung in einem Termin
1,2 3401
Pauschale
19 % Mehrwersteuer
Vereinbart war die hälftige Teilung aller PKH-Gebühren. Uns wurde PKH bewilligt mit der Maßgabe, dass die Mehrkosten, die durch einen auswärtigen Anwalt enstehen nicht die Höhe der Vergütung eins Verkehrsanwalts am Wohnort nicht übersteigen.
Wir hatten in unserer PKH-Liquidation lediglich abgerechnet:
1,3 Verfahrensgeb. 3100
1,2 Terminsgeb. 3104
Irgendetwas stimmt hier doch nicht ? Könnt Ihr mir helfen ? Danke
PS: Ich glaube irgendwie ist hier eine Verfahrensgeb. zuviel vom Terminsanwalt abgerechnet worden oder?