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Terminsanwalt und PKH-Bewilligung

Verfasst: 14.03.2014, 15:20
von Skyline
Hallo,

wir haben einen Rechtsanwalt bei einem auswärtigen Gericht beauftragt, den Termin für uns wahrzunehmen.
Jetzt bekommen wir seine Liquidation (PKH-Gebühren) wie folgt mit der Bitte um Ausgleichung des hälftigen Betrages:

1,3 Verfahrensgeb. 3100
0,65 Verfahrensgeb. Vertretung in einem Termin
1,2 3401
Pauschale
19 % Mehrwersteuer

Vereinbart war die hälftige Teilung aller PKH-Gebühren. Uns wurde PKH bewilligt mit der Maßgabe, dass die Mehrkosten, die durch einen auswärtigen Anwalt enstehen nicht die Höhe der Vergütung eins Verkehrsanwalts am Wohnort nicht übersteigen.

Wir hatten in unserer PKH-Liquidation lediglich abgerechnet:
1,3 Verfahrensgeb. 3100
1,2 Terminsgeb. 3104

Irgendetwas stimmt hier doch nicht ? Könnt Ihr mir helfen ? :shock: Danke
PS: Ich glaube irgendwie ist hier eine Verfahrensgeb. zuviel vom Terminsanwalt abgerechnet worden oder?

Re: Terminsanwalt und PKH-Bewilligung

Verfasst: 14.03.2014, 15:30
von Anahid
Ist beantragt worden, den Anwalt vor Ort ebenfalls beizuordnen? Im Normalfall läuft das dann so, dass die PKH abgeändert wird und Ihr als Korrespondenzanwalt beigeordnet werdet, während der vor Ort ansässige Anwalt als Hauptbevollmächtigter beigeordnet wird. Dann rechnet der normal ab und ihr eine VG als Korrespondenzanwalt. Aber deswegen simmt seine Rechnung dann immer noch nicht. Denn entweder nimmt der 1,3 VG + 1,0 VG + 1,2 TG : 2 oder halt 0,65 FG + 1,2 TG (das wären die Gebühren bei normaler Unterbevollmächtigung). Aber das was der da abrechnet stimmt vorne und hinten nicht.

Re: Terminsanwalt und PKH-Bewilligung

Verfasst: 15.03.2014, 10:33
von Adora Belle
Warum soll das nicht stimmen?

Mit Terminsvertreter entstehen 1,3 VG, 1,2 TG und 0,65 VG.
Mit Verkehrsanwalt entstehen 1,3 VG, 1,2 TG und 1,0 VG. Das würde höchstens von der Staatskasse bezahlt werden.

Terminsvertreter ist in jedem Falle günstiger als Verkehrsanwalt, also sind die Kosten auch von der PKH gedeckt. Vereinbart ist die Hälfte der angefallenen Vergütung. Die wird berechnet wie oben, wobei da noch die 2. Auslagenpauschale fehlt.

Ihr habt einfach noch nicht alles abgerechnet, was geht. Der Terminsvertreter hat alles richtig gemacht.

Re: Terminsanwalt und PKH-Bewilligung

Verfasst: 17.03.2014, 12:53
von Anahid
AB....dann hätte er aber die Rechnung auf 50 % beschränken müssen und das hat er nicht gemacht. Eben weil er das nicht gemacht hat, stimmt die Rechnung nicht. Denn wenn er nicht auf 50 % beschränkt, kann er nur so abrechnen, wie ich oben beschrieben habe. Beschränkt er auf 50 %, dann muss er noch eine PTA hinzurechnen. Aber die Rechnung ist so, wie sie da steht, meiner Meinung nach nicht richtig.

Re: Terminsanwalt und PKH-Bewilligung

Verfasst: 17.03.2014, 13:12
von Adora Belle
Eben.
Skyline hat geschrieben:...wie folgt mit der Bitte um Ausgleichung des hälftigen Betrages:

1,3 Verfahrensgeb. 3100
0,65 Verfahrensgeb. Vertretung in einem Termin
1,2 3401
Pauschale
19 % Mehrwersteuer
Und dass die zweite Pauschale fehlt, hatte ich auch geschrieben.