Auslagenpauschale

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Yasmin
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#1

12.02.2014, 14:32

Hallo, wollte gerne wissen, ob ich die Auslagenpauschale richtig ausgerechnet habe oder ich eher 15,60 Euro nehmen muss?

1,3 Verfahrensgebühr §§ 2 Abs. 2, 13 RVG,
Nr. 3100 VV RVG 104,00 €
-Anrechnung 1,0 gem. Nr. 3305 VV RVG 80,00 €
1,2 Terminsgebühr gem. §§ 2 Abs. 2, 13 RVG
i.V.m. Nr. 3104 VV RVG aus 500,00 € 54,00 €
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Summe 98,00 €
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Frau Cindy
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#2

12.02.2014, 14:35

20,00 Euro passt.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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