terminsgebühr bei telefonat mit gegner

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Claudi130874
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#1

20.06.2007, 14:44

Stimmt es, dass mein Chef bei einem Telefonat mit dem Gegner eine 1,2 Terminsgebühr in Rechnung stellen kann? Er sagt, das wäre so. Ich find grad keinen Kommentar dazu.
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sunny84
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#2

20.06.2007, 14:48

Ich meine schon, aber nur, wenn der Auftrag fürs gerichtliche Verfahren vorliegt und die Besprechung auf die Erledigung oder Vermeidung des Verfahrens gerichtet ist.

Guck mal Vorbemerkung 3 Abs. 3 RVG
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Curry
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#3

20.06.2007, 14:48

Das geht nur dann, wenn dieses Gespräch geführt wurde, um eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.
Curry

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Claudi130874
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#4

20.06.2007, 14:49

ja das wurde deswegen geführt Curry. Soll ich ne 1,2 TG nehmen?
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mellimaus
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#5

20.06.2007, 14:50

@ sunny :zustimm
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Strubbel
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#6

20.06.2007, 14:51

Ja! Vorbemerkung 3 abs. 3 VV RVG.

Wenn der Auftrag zur gerichtlichen Geltendmachung bestand und ein Gespräch zur Vermeidung des Rechtsstreits (auch telefonisch) geführt wurde, erhält der RA dafür eine TG. Schöne Sache :)
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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Curry
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#7

20.06.2007, 14:52

War da nicht auch was mit, der Gegenanwalt muss auch die Bereitschaft gezeigt haben, dass er sich einigen will?

Ich würd es abrechnen, ja.
Curry

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mellimaus
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#8

20.06.2007, 14:54

Hast Recht Curry (bin total verwirrt durch deine Namensänderung :wink:) Der Gegner muss Bereitschaft an einer Einigung bzw. Telefonat zeigen, wenn der gleich abblockt, von wegen mit Ihnen red ich nich, entsteht keine TG.
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Claudi130874
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#9

20.06.2007, 14:55

war nicht der gegenanwalt, sondern der Gegner. Super mit der TG, die macht in diesem Fall nämlich 679,20 € aus.
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Claudi130874
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#10

20.06.2007, 14:56

nö die haben sich ganz lange unterhalten
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