Hallo,
ich habe gerade vor mir ein Schreiben des VG liegen. Ich habe mir nun den KFA nochmal angeschaut und gesehen, dass wir auch die Kopierkosten des Mandanten mit einberechnet werden.
Die müssen doch aber raus oder?
Kopierkosten KFA
- Anahid
- Hexe vom Dienst
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Kosten für Kopien, die Ihr für den Mandanten gemacht habt oder hat der selbst irgendwelche Kopierkosten gehabt?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Anahid
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Wenn Ihr Kopien für den Mandanten aus der Gerichtsakte gefertigt habt, sind diese nicht von der Gegenseite zu übernehmen. Andere Kopien wären durchaus festsetzungsfähig. Wenn z.B. aufgrund des Umfangs des Verfahrens zur Unterrichtung des Mandanten über 100 Kopien gefertigt werden müssten, kann man die natürlich mit anbringen. Selbstverständlich müssen die alle nachgewiesen werden. Kein gegnerischer Rechtsanwalt sieht gerne Kopien in der Kostenfestsetzung des anderen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.