Kopierkosten KFA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Jacky1989
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 27
Registriert: 22.11.2013, 12:43
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

17.01.2014, 10:00

Hallo,

ich habe gerade vor mir ein Schreiben des VG liegen. Ich habe mir nun den KFA nochmal angeschaut und gesehen, dass wir auch die Kopierkosten des Mandanten mit einberechnet werden.

Die müssen doch aber raus oder?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17600
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

17.01.2014, 10:22

Kosten für Kopien, die Ihr für den Mandanten gemacht habt oder hat der selbst irgendwelche Kopierkosten gehabt?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Jacky1989
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 27
Registriert: 22.11.2013, 12:43
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

17.01.2014, 10:50

Kopien, die wir für den Mandanten gemacht haben aus einer Gerichtsakte.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17600
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

17.01.2014, 11:26

Wenn Ihr Kopien für den Mandanten aus der Gerichtsakte gefertigt habt, sind diese nicht von der Gegenseite zu übernehmen. Andere Kopien wären durchaus festsetzungsfähig. Wenn z.B. aufgrund des Umfangs des Verfahrens zur Unterrichtung des Mandanten über 100 Kopien gefertigt werden müssten, kann man die natürlich mit anbringen. Selbstverständlich müssen die alle nachgewiesen werden. Kein gegnerischer Rechtsanwalt sieht gerne Kopien in der Kostenfestsetzung des anderen. :wink:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Jacky1989
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 27
Registriert: 22.11.2013, 12:43
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#5

22.01.2014, 11:10

Danke für die Hilfe
Antworten