Kostenrechnung nicht nach Gesetz abrechnen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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jenny3012
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#1

18.06.2007, 14:29

Huhu ihrs!
Wir wollen eine Kostenrechnung machen aber haben eine Gebühr von 200 € ausgemacht. Wie rechnet man das ab? Hoffe ihr vertseht mein deutsch und was ich will*fg*

Also wir rechnen das von vorne rein nicht direkt nach dem RVG ab.

LG, Jenny
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Curry
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#2

18.06.2007, 14:32

Wir schreiben dann immer "Vereinbartes Pauschalhonorar für anwaltliche Beratung vom..."
Curry

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PeeDee
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#3

18.06.2007, 14:33

Ich denke, dann habt ihr doch eine Vergütugnsvereinabrung geschlossen oder?

Dann kannst Du gemäß Vergütungsvereinabrung abrechnen.
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jenny3012
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#4

18.06.2007, 14:36

also vergütungsvereinbarung wurde getroffen ja
Andreas

#5

18.06.2007, 14:39

Dann schreib doch einfach "Vereinbarte Vergütung, § 4 RVG".
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jenny3012
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#6

18.06.2007, 14:40

danke euch ;-)
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jenny3012
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#7

18.06.2007, 14:50

hmmm , jetzt fragt mein chef wie das technisch gehen soll......
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Curry
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#8

18.06.2007, 14:52

Kannst du denn nicht manuell Gebühren eingeben?
Curry

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Andreas

#9

18.06.2007, 14:59

In AnNoText ? Keine Ahnung :mrgreen:

Aber man kann doch bestimmt einen §§ auswählen ?
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jenny3012
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#10

18.06.2007, 15:02

wenn ich das ma wüsste, wir haben anno text seit ein paar tagen erts und auf meinem pc ist es noch nicht drauf*grummel* an dem anderen pc kann ich heute nicht da meine kollegin heute nachmittag da ist, wird cheffe wohl selber machen wollen.....
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