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Verfasst: 18.06.2007, 17:01
von Curry
Da fällt mir auf, du kannst nur eine 0,65 Gebühr nach 3401 und eine 1,2 Gebühr nach 3402 abrechnen.

Verfasst: 18.06.2007, 17:01
von 13
Eigentlich hatte ich auch die Abrechnung auf eigener Seite verstanden, denn Erstattungsansprüche gibt es ja nicht. Na, dann liegst Du richtig - eine schwere Geburt! :|

Verfasst: 18.06.2007, 17:12
von Steffikautz
Ok, super. Ganz ganz lieben Dank für die Hilfe! :thx