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Kostenrechnung nicht nach Gesetz abrechnen

Verfasst: 18.06.2007, 14:29
von jenny3012
Huhu ihrs!
Wir wollen eine Kostenrechnung machen aber haben eine Gebühr von 200 € ausgemacht. Wie rechnet man das ab? Hoffe ihr vertseht mein deutsch und was ich will*fg*

Also wir rechnen das von vorne rein nicht direkt nach dem RVG ab.

LG, Jenny

Verfasst: 18.06.2007, 14:32
von Curry
Wir schreiben dann immer "Vereinbartes Pauschalhonorar für anwaltliche Beratung vom..."

Verfasst: 18.06.2007, 14:33
von PeeDee
Ich denke, dann habt ihr doch eine Vergütugnsvereinabrung geschlossen oder?

Dann kannst Du gemäß Vergütungsvereinabrung abrechnen.

Verfasst: 18.06.2007, 14:36
von jenny3012
also vergütungsvereinbarung wurde getroffen ja

Verfasst: 18.06.2007, 14:39
von Andreas
Dann schreib doch einfach "Vereinbarte Vergütung, § 4 RVG".

Verfasst: 18.06.2007, 14:40
von jenny3012
danke euch ;-)

Verfasst: 18.06.2007, 14:50
von jenny3012
hmmm , jetzt fragt mein chef wie das technisch gehen soll......

Verfasst: 18.06.2007, 14:52
von Curry
Kannst du denn nicht manuell Gebühren eingeben?

Verfasst: 18.06.2007, 14:59
von Andreas
In AnNoText ? Keine Ahnung :mrgreen:

Aber man kann doch bestimmt einen §§ auswählen ?

Verfasst: 18.06.2007, 15:02
von jenny3012
wenn ich das ma wüsste, wir haben anno text seit ein paar tagen erts und auf meinem pc ist es noch nicht drauf*grummel* an dem anderen pc kann ich heute nicht da meine kollegin heute nachmittag da ist, wird cheffe wohl selber machen wollen.....