Aktenübersendungspauschale

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
cully
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#11

18.06.2007, 13:48

Also, ich hatte gerade vor kurzem die Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG mit in Rechnung gestellt und siehe da.....sie wurde anstandslos mit bezahlt. So war das in der Vergangenheit eigentlich immer, bis mal eine Versicherung (weiß nicht mehr welche) sie nicht mit zahlte. Da fing ich dann auch an zu grübeln... Ich nehme sie aber ab jetzt wieder immer mit auf.
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Pepsi
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#12

18.06.2007, 13:57

du kannst sogar 30 € nehmen.. + Kopien + P-T + GK
mellimaus
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#13

18.06.2007, 14:01

Echt? Na die Versicherung hat nur was von 26,00 € geschrieben. Einfach mehr versuchen? Ich würds glatt machen, aber mein Chef hat sich da bißel eigen (die haben ja schließlich nur was von den 26,00 € geschrieben und nich mehr :roll:). Die Postpauschale 7002 will er auch nich mit draufpacken, findet, das wäre zuviel. Ich würds versuchen, aber gut...
StineP

#14

18.06.2007, 14:02

Dein Chef findet das zu viel??? Mein Chef sagt immer, ich soll versuchen, alles was geht der Versicherung gegenüber abzurechnen! Also mach ich das. Probier es wenigst aus, kürzen können die dann immer noch.
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#15

18.06.2007, 14:13

jep.. ok na wenn die schon 26 € schreiben.. aber versuchen kannstes ja, vielleicht übersiehts der SB ;-)
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Mia
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#16

18.06.2007, 14:17

Aber wenn es nicht übersehen wird, muss man die Rechnung teilweise wieder stornieren. :?

Übrigens in so einem Fall stellt man die Rechnung mit Rechnungs-Nummer ja direkt an die Versicherung und nicht an den Mandanten, weil ja eigentlich die Versicherung Auftraggeber ist, oder was meint ihr?
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Curry
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#17

18.06.2007, 14:21

Ja, das mache ich immer so.
Curry

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sunny84
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#18

18.06.2007, 14:58

Ja die Rechnung wird an die Versicherung adressiert.

Hab jetzt aber auch noch ne Frage zu den 12,00 €.
In der RAfaZ Nr. 8/Mai 2007 steht drin, dass, stellt man die Aktenversendungspauschale dem Mandanten in Rechnung, diese umsatzsteuerpflichtig ist, weil es kein durchlaufender Posten ist und die Kosten vom Auftraggeber --> hier der RA geschuldet werden.
Hier gehts aber immer nur um die Pauschale nach Nr. 9300 KV GKG.
Gilt das dann auch für die Pauschale, die von der Polizei erhoben wird oder nur für die vom Gericht?
Weiß das zufällig einer?
mellimaus
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#19

18.06.2007, 15:15

Da warten wir noch auf Antwort von der Steuerberaterin. Hatten dazu ja schon mal ne Diskussion. Nach den Artikeln hätte ich aber auch gesagt, dass USt. drauf muss. Mal abwarten was Stb. dazu sagt...

Die REchnung wird an die Versicherung adressiert? Kann ich auch alles zusammen (GG, Aktenpauschale usw.) an die Mandantin adressieren, aber an die Versicherung schicken? Oder die Aktenpauschale lieber extra von Versicherung verlangen?
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#20

18.06.2007, 16:44

Also wir machen das immer extra.
Eine Rechnung an die Versicherung wegen Aktenversendung mit eigener Rechnungs-Nr., da die Versicherung in diesem Fall ja Auftraggeber ist.
Und die Rechnung mit der GG an den Mandanten mit eigener Rechnungs-Nr.
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