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Höchstwert?

Verfasst: 07.11.2013, 15:22
von Tina123
Hallo, ich habe folgende Frage und zwar steht im Beschluss:

Der Streitwert für das Verfahren wird auf 1.700,00 € und der Gegenstandswert für den Vergleich auf 2.340,00 € festgesetzt.

Wie rechne ich nun ab? 1,3 VG + 1,2 TG aus 1.700,00 € und die 1,0 EG aus 2.340,00 €? Oder muss ich nach § 15 III VV RVG abrechnen? Wenn ja, wie sieht die Abrechnung dann aus?


Danke!!!!!

Re: Höchstwert?

Verfasst: 07.11.2013, 15:27
von Liesel
15 III ist schon mal gut.

Vorschlag?

Re: Höchstwert?

Verfasst: 07.11.2013, 15:27
von Anahid
:suche Unter "Mehrvergleich" findet sich zu diesem Thema hier schon eine ganze Menge.

Re: Höchstwert?

Verfasst: 07.11.2013, 15:34
von Tina123
Ich würde

1,3 VG aus 1.700,00 €
0,8 VG aus 640,00 €
1,3 VG aus 2.340,00 € (§ 15 III)
1,2 TG aus 2.340,00 €
1,0 EG aus 1.700,00 €
1,5 EG aus 640,00 €
1,5 EG aus 2.340,00 € (§ 15 III)

Richtig?!

Re: Höchstwert?

Verfasst: 07.11.2013, 15:38
von sansibar
Du kriegst keinesfalls drei Verfahrensgebühren, sondern nur die ersten beiden von dir genannten, und die musst du abgleichen nach 15 III; gleiches gilt für die Einigungsgebühr. Bei der TG musst du gucken, ob der Mehrvergleich Gegenstand der Verhandlung war oder nicht.

Re: Höchstwert?

Verfasst: 07.11.2013, 15:43
von Tina123
Ja so meinte ich es ja auch ;-) aber von den Gegenstandswerten her stimmt es?

Re: Höchstwert?

Verfasst: 07.11.2013, 15:59
von Liesel
Wenn über den nicht anhängigen Wert erörtert wurde, ja. Bei einer reinen Protokollierung erhälst du die TG nur aus den 1.700,00 Euro.

Re: Höchstwert?

Verfasst: 07.11.2013, 16:01
von Tina123
Ok Danke! und die 1,3 VG aus 1.700 € und die 0,8 aus 640,00 € sowie die 1,0 EG aus 1.700 € und 1,5 EG aus 640,00 € stimmt auch? Natürlich noch abgleichen.

Re: Höchstwert?

Verfasst: 07.11.2013, 16:10
von Liesel
Jep.