Streitwerte
Verfasst: 09.10.2013, 12:17
Hallo,
ich habe folgende Streitwerte die festgesetzt werden:
Verfahren 2.378,55 €
Vergleich 3.146,55 €
Meine Frage: Wird die Gebühr für den Vergleich zu der Verfahrens- und Terminsgebühr hinzugerechnet? Also dann statt 2.378,55 € Verfahrens- und Terminsgebühr 5.525,10 € oder wird die Gebühr für den Vergleich nicht hinzugerechnet?
LG
ich habe folgende Streitwerte die festgesetzt werden:
Verfahren 2.378,55 €
Vergleich 3.146,55 €
Meine Frage: Wird die Gebühr für den Vergleich zu der Verfahrens- und Terminsgebühr hinzugerechnet? Also dann statt 2.378,55 € Verfahrens- und Terminsgebühr 5.525,10 € oder wird die Gebühr für den Vergleich nicht hinzugerechnet?
LG