Rechnung mietsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Juliane91
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#1

09.10.2013, 11:02

Hallo ich habe mal eine Frage:
Ich soll in einer mietsache - Kündigung Mietvertrag wegen nicht beglichener mietzahlung- eine Rechnung machen.

Wir haben bisher Klage eingereicht, ein Versäumnisurteil ist ergangen, wir haben einen ZV-und Räumungsauftrag
Gestellt und die Wohnung wurde von der gerichtsvollzieherin geräumt.

Ich bin mir nicht sicher wegen der Abrechnung.

Mein Vorschlag:
1,3 Verfahrensgebühr
Anrechnen
1,0 einigungsgebühr

Was meint ihr?

Vielen dank für die Hilfe :)
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LuzZi
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#2

09.10.2013, 11:09

1,3 2300
7002
7008

1,3 3100
Anrechnung
0,5 3105
7002
7008

3009
7002
7008
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emmy83

#3

09.10.2013, 11:10

Wo soll denn die Einigungsgebühr da herkommen?

Für das Versäumnisurteil kannst du eine reduzierte Terminsgebühr nach 3105 abrechnen, aber keine EG.
Anrechnung übrigens nur, falls ihr vorab auch tatsächlich außergerichtlich tätig ward ;-)

Für die ZV kannst du separat weitere Gebühren abrechnen --> 3309
Juliane91
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#4

09.10.2013, 11:42

Ok super vielen Dank :)

Für die Zwangsvollstreckung ist nur das zu berechnen oder?
0,3 Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG
Juliane91
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#5

09.10.2013, 11:45

und die 0,5 Terminsgebühr Nr. 3105 VV RVG darf ich auch berechnen? weil der anwalt ja nicht bei einem gerichtstermin war, das ist so ergangen.
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#6

09.10.2013, 11:51

Du solltest dir vielleicht mal die entsprechenden VV-Nummern durchlesen bzw. Kommentarliteratur ;)
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Soenny
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#7

09.10.2013, 12:33

Kurze Frage an die Themenstarterin: Bist du noch in der Ausbildung?
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#8

09.10.2013, 13:23

nein, ich bin gelernte notarfachangestellte und weiss daher manches einfach noch nicht...
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#9

09.10.2013, 13:24

Ich hab nur gefragt, weil du das im Ausbildungsbereich gepostet hast, dann verschiebe ich das mal ;)
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