Vermögensauskunft - neu oder alte RVG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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gimini-reno13
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#1

16.08.2013, 11:28

Hallo!
Mit der neuen und alten RVG kommst ich heir etwas durcheinander.

Folgender Fall:
Habe Mitteilung von GV bekommen, dass der Schuldner jetzt im August Vermögensauskunft abgegeben hat. Der Auftrag ist aber vom 12. Juni gewesen.
Frage: rechne ich nach der neuen oder altern RGV ab?
Danke in Voraus
Zuletzt geändert von gimini-reno13 am 16.08.2013, 11:31, insgesamt 1-mal geändert.
supibaerchi
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#2

16.08.2013, 11:30

alt
Liebe Grüße
Bärchi
Spkie
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#3

16.08.2013, 11:31

nach alter FAssung
es kommt auf dem Auftragseingang beim GV bzw. bei dir an
also Juni 2013 und damit vor der Reform
gimini-reno13
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#4

16.08.2013, 11:34

grand merci an euch beide
:thx
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